Die Offenlage für die beiden nördlichen Abschnitte erfolgt im Zeitraum
vom
01.02.2021 bis 01.03.2021 sowohl auf der Homepage des LBM als
auch in verschiedenen VG-Verwaltungen
Planfeststellung nach § 18 AEG für das Vorhaben:
„Oberwesterwaldbahn,
PFA Altenkirchen, Geschwindigkeitserhöhung,
Bahn-km 59,309 bis 71,946 der Strecke 3730 Limburg – Altenkirchen und
Bahn-km 61,430 bis 71,946 der Strecke 3032 Altenkirchen – Au (Sieg)“
Vorab-Info:
Das Vorhaben (PFA Altenkirchen) hat insgesamt zehn Bahnübergangsmaßnahmen (Sicherungen,
technische Sicherungen, Schließungen und Änderungen), den Ausbau von Wendeplätzen, das Auf-
zeigen von Umfahrungen, mehrere Oberbaumaßnahmen zur Anpassung der Trassierung sowie den
Einbau von Schienenstegdämpfern (60m) zum Ziel. Für dieses Vorhaben sowie für die landschafts-
pflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke Dritter in den Gemarkungen
Niederingelbach, Michelbach, Altenkirchen, Koberstein-Niedererbach, Obererbach und Unterschützen
beansprucht. Mit Baulärm ist in den vom Vorhaben betroffenen sowie in den umliegenden Gemein-
den zu rechnen.
Zu den Planfeststellungsunterlagen für den LK Altenkirchen:
https://lbm.rlp.de/de/themen/baurecht/p ... enkirchen/
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Planfeststellung nach § 18 AEG für das Vorhaben:
„Oberwesterwaldbahn,
PFA Westerwaldkreis, Geschwindigkeitserhöhung,
Bahn-km 28,413 bis 59,309 der Strecke 3730 Limburg – Altenkirchen“
Vorab-Info:
Das Vorhaben (PFA Westerwaldkreis) hat verschiedene Bahnübergangsmaßnahmen (bauliche Ände-
rungen, erstmalige techn. Sicherungen und Änderung von techn. Sicherungen sowie Schließungen),
eine Felshangsicherung sowie mehrere Oberbaumaßnahmen zur Anpassung der Trassierung zum Ziel.
Außerdem beinhaltet das Vorhaben Folgemaßnahmen wie den Ausbau bzw. die Anpassung von Ersatz-
wegen und Wendeplätzen, eine Bahnsteigverschiebung, Instandsetzungsmaßnahmen von Umfahrungen,
den Ausbau einer Wendeschleife und die Verlegung von Einmündungsbereichen der Kreisstraße K 15.
Für dieses Vorhaben sowie für die landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden
Grundstücke Dritter in den Gemarkungen Westerburg, Langenhahn, Büdingen, Unnau, Hachenburg,
Müschenbach, Oberhattert und Marzhausen beansprucht. Mit Baulärm ist in den vom Vorhaben betrof-
fenen sowie in den umliegenden Gemeinden zu rechnen.
Zu den Planfeststellungsunterlagen für den Westerwaldkreis:
https://lbm.rlp.de/de/themen/baurecht/p ... waldkreis/
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