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Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Fr 7. Aug 2009, 23:08
von Bahnminister
Wie man Zweifelsfrei sieht :roll:

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 13:49
von eta176
Auf der ersten Seite des Threads hatte ich zwei Aufnahmen eines verstellbaren Drängelgitters veröffentlicht:
http://forum.rail-server.de/viewtopic.p ... ser#p99508

Meine Anfrage an das EBA, inwieweit ein Einsatz bei Nistertal möglich wäre:

In gleicher Angelegenheit (BÜ) bitte ich um Erläuterung, ob eine Bahnübergangsicherung, wie sie auf den beige-
fügten Fotos zu sehen ist, auch an Strecken der DB Netz installiert werden kann, die im regelmäßigen PV befahren
werden.
Es handelt sich in diesem Fall um eine reaktivierte Güter-Anschlussbahn (Kerkerbach West – Kalkwerk Steeden),
die von einem stark befahrenen Fernradwanderweg gequert wird. Für die Landwirtschaft und Einsatzkräfte muss
jedoch auch zukünftig eine Überfahrt möglich sein.

● Ist ein solches Baumuster – mit fest in den Endstellungen verriegelten, drehbaren Gittern – als privater
__Wirtschaftsweg-Übergang auch an der Strecke Limburg – Altenkirchen (BÜ km 41,831) einsetzbar?

● Falls ja, welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen sind für den querenden Verkehr von Passanten und
__Fahrzeugen (Sprechstelle, optische/ akustische Warneinrichtungen) bzw. den Bahnverkehr notwendig?

Die Antwort der EBA-Pressesprecherin:
Regelungen zur Sicherung von Bahnübergängen finden sich in § 11 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO),
in dem von Ihnen dargestellten Fall sind für Fuß- und Radwege die Absätze 9 und 10 des § 11 EBO einschlägig.
Danach dürfen Fuß- und Radwege durch die Übersicht auf die Bahnstrecke oder durch hörbare Signale der Eisen-
bahnfahrzeuge gesichert werden. Umlaufsperren oder ähnlich wirkende Einrichtungen müssen bei Hauptstrecken
und dürfen bei Nebenstrecken zusätzlich angebracht werden.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist nicht zuständig für Güter-Anschlussbahnen, diese fallen in den Zuständigkeits-
bereich der Länder. Konkrete Anfragen bezüglich der Bahnübergangssicherung auf Anschlussbahnen sind deshalb
an die zuständige Landesbehörde zu richten. [Anmerkung der LfB für Hessen sitzt in der EBA-Ast Ffm ?!?]

Prüfungen von Bahnübergangssicherungsanlagen erfolgen durch das Eisenbahn-Bundesamt im Einzelfall auf
Antrag der DB Netz AG oder einer anderen Eisenbahn des Bundes. Eine Entscheidung über Einsatzmöglichkeiten
von Bahnübergangssicherungsanlagen kann nur im Einzelfall und genauer Kenntnis der Örtlichkeit erfolgen.

Die von Ihnen gewünschten Aussagen sind insofern seitens des Eisenbahn-Bundesamtes nicht leistbar.

Die Sicherheitsverantwortung liegt gemäß § 4 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bei den Eisenbahnen.
Diese sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher. Hierzu gehört auch die Entscheidung über die zu verwendende Bahn-
übergangssicherung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bettina Baader


So - jetzt wisst ihr alle, ob dies eine technisch mögliche Alternative für den BÜ in Nistertal-Bad Marienberg ist :roll:

Nachtrag: Es kam, wie es kommen musste - Noch'n Gitter:

Bild

Dieser Überweg ist offenbar nur dehalb so aufwendig für den Radweg hergerichtet worden, weil ein in der Nähe
wohnender Leiter einer Straßenmeisterei der Verlegung des Fernradweges zum nächsten offenen und gut einseh-
baren Feldweg-Übergang abgelehnt hat, weil dann "die ständig lärmenden" Radler vor seinem Anwesen vorbei-
gefahren wären - so jedenfalls die von mehreren Anwohnern bestätigte Aussage!

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Do 20. Aug 2009, 06:43
von mendener
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist nicht zuständig für Güter-Anschlussbahnen, diese fallen in den Zuständigkeits-
bereich der Länder. Konkrete Anfragen bezüglich der Bahnübergangssicherung auf Anschlussbahnen sind deshalb
an die zuständige Landesbehörde zu richten. [Anmerkung der LfB für Hessen sitzt in der EBA-Ast Ffm ?!?]


Das ist in Deutschland eine etwas komplizierte Sache :) Ich hoffe etwas Klarheit in den bürokratischen Dschungel zu schaffen.
Mitarbeiter der Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) in Frankfurt üben für das Bundesland Hessen die Aufaben als "Landeseisenbahn Aufsicht (LEA)" durch. Dies geschieht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 ff AEG. Die LEA ist aber fachlich nicht dem EBA unterstellt sondern dem hessischen Verkehrsministerium. Das geht auch aus den amtlichen Schreiben hervor, die nicht den Briefkopf des EBA aufweisen, sondern unter LEA Hessen firmieren.

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Mo 24. Aug 2009, 07:18
von mendener
Hallo MTU,

leider ist Deine Aussage so nicht richtig. Auf der Seite vom EBA steht folegnder Text:

"Der Gesetzgeber hat den Ländern allerdings rechtlich die Möglichkeit eingeräumt, die Eisenbahnaufsicht und auch die Befugnis zur Erteilung von Genehmigungen ganz oder teilweise dem EBA zu übertragen. Von dieser Möglichkeit der Aufgabenwahrnehmung durch das EBA haben 13 Länder Gebrauch gemacht. Das EBA hat für die Wahrnehmung der LEA-Aufgaben spezielle Ansprechpartner je Bundesland benannt.

Baden-Württemberg,
Bayern,
Brandenburg,
Bremen,
Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz,
Saarland,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und
Thüringen"

Das bedeutete, dass nur noch Berlin, Hamburg und Niedersachsen die Aufsicht über ihre Eisenbahnen selbst ausüben!

Es kommt aber dabei immer darauf an, wie das jeweilige Verkehrsministerium seine "Aufsicht" über die LEA vom EBA ausübt :)

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Di 8. Sep 2009, 22:57
von eta176
.
Hier ein schönes Beispiel für "Güter-Anschlußbahnen" und BÜ-Beschilderung:
Michael Ruge hat geschrieben:Bild
152 130 auf dem Anschlußgleis zwischen Ludwigshafen-Oggersheim und der BASF,
in Höhe des Streckenkilometers 4,0
Foto aus diesem Beitrag zitiert: http://forum.rail-server.de/viewtopic.php?f=34&t=26300

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Do 10. Sep 2009, 06:25
von mendener
Hier einige Daten zu der von der DB Netz AG betriebenen "Güterzugstrecke". Hier übt also das EBA die Ausfsichtspflicht aus. Neben Güterzügen verkehren hier aber auch einige Leerreisezüge der DB Regio für die Pv-Züge von bzw. ab der BASF.

Strecken-Nr.: 3411
Streckenabschnitt: Ludwigshafen-Oggersheim - Ludwigshafen (Rhein) BASF
KV-Kodifizierung: P/C 400 (P/C 70)
Streckenklasse: D4
Gleisanzahl: eingleisig
Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB): ohne PZB
Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB): ohne LZB
ETCS: ohne ETCS
Neigetechnik: nicht ausgerüstet
Streckenneigung: < 20 Promille
Kommunikationssystem: analoger Zugfunk
Traktionsart: Oberleitung
Geschwindigkeit: bis 50 km/h
Betriebsverfahren: Fahrdienstvorschrift
Verkehrsart: Pz/Gz

Schön ist nur, dass hier das Verkehrzeichen Z151 "unbeschrankter Bahnübergang" direkt neben dem Andreaskreuz plaziert wurde. Eigentlich sollte es in einiger Entfernung vor dem Bahnübergang aufgestellt werden um auf diesen warnend hinzuweisen (etwa analog einer "einsamen" Ne 2 Tafel)

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 18:12
von eta176
Die Österreicher haben da was erfunden:

Österreich
Zusatzschild an Bahnübergang

In Österreich soll ein neues Verkehrszeichen für größere Vorsicht der Autofahrer an unbeschrankten Bahn-
übergängen sorgen. Das Zeichen zeigt eine Lok und grafisch angedeutete Schallwellen, darunter den Schrift-
zug "auf Pfeifsignal achten".
Damit werden Autofahrer künftig aufgefordert, etwa das Radio oder die Musikanlage im Fahrzeug abzudrehen,
um ein eventuelles Warnsignal eines nahenden Zugs besser hören zu können.

Das Zusatzschild wird ab 3. April 2006 an 3.500 Eisenbahnkreuzungen aufgestellt.

Bild

http://www.auto-motor-und-sport.de/news ... 63973.html
_____________________________________________________________________________________

Bereits am 11.11.2003 wurde im Deutschen Bundestag mit der Drucksache 15/1984 der Antrag (von CDU/CSU-MdB) gestellt:

Mehr Sicherheit an unbeschrankten Bahnübergängen

Zitat:
So empfehlen Institutionen aus dem Bereich Verkehrssicherheit, wie beispielsweise der ADAC, die Verwendung
von Verkehrszeichen auf gelb-fluoreszierender Folie an Unfallschwerpunkten.
Studien und Pilotprojekten zufolge führen diese zu einer Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen. Trotzdem
steht das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) einem Einsatz gelbfluoreszierender
Verkehrsschilder negativ gegenüber mit der Begründung, dass auf diese Weise zweierlei Arten von Verkehrs-
zeichen geschaffen würden. Dem Verkehrsteilnehmer würde suggeriert, dass den anderen Verkehrszeichen weniger
Bedeutung beizumessen sei."

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/019/1501984.pdf

Hier noch mal der Verweis auf den Beitrag vom "Bahnminister"
http://forum.rail-server.de/viewtopic.p ... ll#p109165

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 20:30
von schimi
Da hätte ich auch noch eine Variante aus Österreich.
Gesehen an einem Anschließer bei Braunau.
Bild

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Do 19. Nov 2009, 04:19
von eta176
Wie ist denn die aktuelle Lage am BÜ Nistertal ???
Ich habe auf der EBA-Seite folgenden "Leitfaden" gefunden, der vom
Umfang eher als Leit-Seil oder Leit-Tau bezeichnet werden könnte :roll: :

Verkehrssicherheit an Bahnübergängen
Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen

In dem 34 Seiten starken "Werk" gibt es auf Seite 27 den Regelplan 6
für - nicht technisch gesicherte - Feld- und Waldwege (etwas gekürzt):

Bild

Anmerkung: Dieser Leitfaden wurde im Unterausschuss „Verkehrssicherheit an Bahnübergängen“ des
Bund-Länder-Fachausschusses Straßenverkehrsordnung (BLFA StVO) erarbeitet und vom BLFA StVO zur
Anwendung empfohlen.
Der Unterausschuss „Verkehrssicherheit an Bahnübergängen“ setzt sich unter dem Vorsitz des rheinland-
pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (Herr Menge, Tel. 06131/
16 22 75, e-mail: juergen.menge@mwvlw.rlp.de) zusammen.


http://www.eba.bund.de/cln_015/SharedDo ... tfaden.pdf

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Do 19. Nov 2009, 16:30
von 225
eta176 hat geschrieben:
Nachtrag: Es kam, wie es kommen musste - Noch'n Gitter:

Bild

Dieser Überweg ist offenbar nur dehalb so aufwendig für den Radweg hergerichtet worden, weil ein in der Nähe
wohnender Leiter einer Straßenmeisterei der Verlegung des Fernradweges zum nächsten offenen und gut einseh-
baren Feldweg-Übergang abgelehnt hat, weil dann "die ständig lärmenden" Radler vor seinem Anwesen vorbei-
gefahren wären - so jedenfalls die von mehreren Anwohnern bestätigte Aussage!
Das ist einfach nur Sicherheitswahn gepaart mit Beratungsresistenz! :o

La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 23:21
von eta176
Jetzt mal der aktuelle fotografische Beweis über die vom EBA "nicht erkennbare" Benachteiligung
des Schienenverkehrs gegenüber der Straße: Die PZB-überwachte Langsamfahrstelle mit 10 km/h :evil:

Zur Erinnerung:
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat bei seiner Anweisung innerhalb der vorgegebenen gesetzlichen Zuständigkeit gehandelt.
Eine Benachteiligung der Bahn gegenüber dem Individualverkehr vermag ich vorliegend nicht zu erkennen. 8)
Im Rahmen einer Sonderuntersuchung nach dem Unfall hat das EBA festgestellt, dass der BÜ in km 41,831 der Strecke 3730
Limburg – Altenkirchen zwischen Niestertal und Bad Marienberg nicht vollumfänglich den anerkannten Regeln der Technik
entsprechend gesichert war.
Für die Festlegung der Sichtdreiecke an nicht technisch gesicherten Bahnübergängen sind neben der Streckengeschwin-
digkeit der Eisenbahn auch die Straßengeschwindigkeiten zu berücksichtigen. :roll:
Wie Sie in Ihrem Schreiben richtig bemerkten, waren die Sichtdreiecke für Geschwindigkeiten auf der Straße von 20 km/h
wohl ausreichend hergestellt, allerdings fehlte die entsprechende Straßenbeschilderung.


... und fehlt offenbar bis heute - wie lange soll dass denn noch gehen, werte VG Bad Marienberg ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?
westerwald-schlumpf hat geschrieben:Bild
Quelle: "Winterimpressionen" http://forum.rail-server.de/viewtopic.php?f=4&t=28730

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Verfasst: Mi 6. Jan 2010, 20:03
von Horst Heinrich
eta176 hat geschrieben:allerdings fehlte die entsprechende Straßenbeschilderung
... und fehlt offenbar bis heute - wie lange soll dass denn noch gehen, werte VG Bad Marienberg ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?
Der Straßenbaulastträger sitzt es aus ("Eine VG hat wichtigeres zu tun...") , das EIU hat kein Interesse, dem fremden EVU den "Weg frei" zu machen, das EBA verhält sich -na ich hoffe mal zumindest neutral-, wartet also ab, ob überhaupt was geschieht...,wenn man jetzt mal gehässig sein wollte,müßte man feststellen:
Wenn das EVU (das ja an der Front sitzt und den Ärger der Kunden einfängt) an einer schnellen Aufhebung der La interessiert ist., müßte es selbst zu Erdbohrer,Fertigzement und Wasserwaage greifen und die Beschilderung gewissermaßen auf eigene Kappe (und Rechnung) nachrüsten.
Dann müßte ja das EBa die La aufheben.
Später könnte man dann ja mal vorsichtig bei der VG anfragen, ob sie denn bereit wären, wenigstens die Materialkosten zu tragen, die ja auch bei einer Ausführung der Maßnahme durch VG-Kräfte entstanden wären.
Vielleicht geht es ja so schneller - nur: So kann es auf Dauer aber nicht funktionieren. Wäre ich dort Anlieger und Wegebenutzer, ich würde bei der Kommunalaufsicht eine Beschwerde wegen Amtspflichtverletzung und bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Unterlassung gegen den VG-Bürgermeister als verantwortlichen Behördenleiter einreichen. Natürlich gingen Abschriften der Schriftsätze an die lokale Presse und den SWR.
Ich verwette einen Kasten feinsten Moselriesling, daß dann nach einer Woche eine Beschilderung aufgestellt wäre.
Also: Mut ihr Wäller zu zivilem Ungehorsam und zum Aufstand gegen Unrecht - als Konsensjunkie lebt es sich viel zu langweilig!