Da könnten ja mal hier an dieser Stelle IG-Insider Genaueres berichten.Westeifelbahner hat geschrieben:Bin ich eigentlich der Einzige, der das irgendwie widersprüchlich findet, wenn man eine Eskalation vermeiden und daher nicht ein Recht auf das Betreten und Freischneiden der Infrastruktur juristisch durchsetzen will, aber man gleichzeitig die Stadt Gerolstein wegen Akteneinsicht verklagt???
Gruß Westeifelbahner
Einen Widerspruch sehe ich aber nicht unbedingt.
Es ist ein Unterschied, ob man sich nichtöffentliche Akten einer Verwaltung, die einiges an vertraulichen eventuell auch schutzwürdigen Informationen enthalten, zugänglich machen will, oder ob man das Eigentum eines anderen betreten möchte, um hier Arbeiten zu verrichten. Wenn der Eigentümer dies zunächst verweigert, ist halt zu überlegen, ob man ein Betretungsrecht wirklich mit der Keule der Rechtsprechung durchsetzen möchte, zumal der Freischeidende nicht mit dem identisch ist, der die Strecke anschließend befahren möchte (RSE).
Ich denke mal, wenn die "Freischneider" offiziell ein beauftragtes Unternehmen der RSE zur Vorbereitung der Betriebsaufnahme oder -noch geschickter- selbst eine Sparte der RSE GmbH wären, sähe das ganze anders aus.
So aber wäre ich als Anwalt von RSE bzw. der IG auch vorsichtig.
Zum Einsatz eines Vereins (de facto Ehrenamtliche) zugunsten eines Verkehrs- (RSE) oder Infrastrukturunternehmens gibt es nicht viele juristische Präzedenzentscheidungen und noch weniger gesetzliche Regelungen. So etwas war ja im deutschen Eisenbahnverkehr eigentlich ja auch nicht vorgesehen.
Auch im Hunsrück werkelten ja die Mitglieder des Fördervereins gewissermaßen stets in einer rechtlich prekären Grauzone herum - man kann im Nachhinein froh sein, daß es hier nie zu einer juristisch brisanten Situation kam.
In der Eifel will man, so scheint es, diesen gefährlichen Weg nicht gehen. Der rein akademische (Rechts-)Streit um Akteneinsicht, der sich in der Schreibtischarena abspielt ist nämlich etwas ganz anderes, als wenn Menschen mit Motorsägen und Zweiwegebagger auf einer (privaten) Infrastruktur herumdüsen, die von zahlreichen öffentlichen Wegen und Grundstücken sowie von zahlreichen privaten Grundstücken flankiert ist.