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Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: So 8. Mär 2015, 14:11
von Basaltlunkerschotter
Westeifelbahner hat geschrieben:Ein Verein, der kein EIU ist, dürfte auch keinerlei Rechtsgrundlage haben, um ein solches Recht seinerseits überhaupt erwirken zu können. Was also hätten die Mitstreiter tun sollen...?
Wenn mich nicht alles täuscht, wird in dem Gerichtsurteil doch ein Bezug zu eben diesen Freischneide-Arbeiten hergestellt?
Leider muss ich in dem Punkt jetzt passen, ich habe das OLG-Urteil nicht auswendig im Kopf abgespeichert.

Im allgemeinen jedoch, -und dies gilt hier im speziellen ausdrücklich nicht, können/sollten/müßten Nicht-EIU-Vereine (so nenne ich jetzt mal salopp diese Interessengruppen, im juristischen Sinne oft "nur" ein Verein gemäß Vereinsrecht, aber ohne den Status als EIU) beim Grundeigentümer eine Betretungsgenehmigung beantragen, die (nur) dem Zweck der nachhaltigen Vegetationspflege dient.
Dazu ist dann noch mindestens eine weitere Genehmigungen der oberen Naturschutzbehörde einzuholen, Unfallversicherungsschutz kraft Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu bantragen sowie die Auflagen des Landesnaturschutzgesetzes zu beachten.

So wie ich die Situation -als Außenstehender- beurteile, versagt die Grundeigentümerin eben die Betretungsgehmigung?

Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: So 8. Mär 2015, 15:22
von Horst Heinrich
Basaltlunkerschotter hat geschrieben:So wie ich die Situation -als Außenstehender- beurteile, versagt die Grundeigentümerin eben die Betretungsgehmigung?
Das ganze ist natürlich juristischer Graubereich, solche Konstellationen sind sicherlich für viele gewöhnungsbedürftig, gerade für kommunale Entscheidungsträger, die sich immer noch nicht mit der Nutzung als Eisenbahnstrecke abgefunden haben und wahrscheinlich darüberhinaus Angst vor Kosten und Haftung haben.
Andererseits bietet solch ein "Betreuungsvertrag" immense Chancen:
Man kann Kosten auf die abwälzen, die unbedingt hier Züge fahren sehen wollen und sich als Eigentümer von lästiger Verantwortung befreien nach dem Motto:
"Wenn ihr eine betriebsfähige Bahninfrastruktur haben wollt, dann tut etwas dafür. Wir als Kommune haben für so etwas kein Geld."
Am Ende kommt ansonsten noch jemand auf die Idee, das Bundverwaltungsgerichtsurteil von 2007 hervorzukramen, das den Infrastrukturbesitzer (in diesem Fall die DB) verpflichtet hat, die verordnete Sperrung einer Strecke (Hunsrückbahn Langenlonsheim-Morbach) aufzuheben und die Strecke in einen befahrbaren Zustand zu versetzen.
Eine teure Angelegenheit für den Streckeneigentümer, denn zu den "verordneten" Maßnahmen gehörte auch die Sanierung zweier Brücken (Rheinböllerhütte und Nieder Kostenz).
Am Ende war das ganze zwar dann doch ein Pyrrhussieg, denn als betriebsfähig gilt auch eine Strecke mit Vmax 10 km/h und das EVU, das das ganze angestoßen hatte, war in Konkurs (freilich aus anderen Gründen), aber zumindest wurde mal ein Präzedenzfall geschaffen, auf den man sich berufen könnte.
Als Verbandsbürgermeister würde ich also Schaden von den Kommunen fernhalten wollen und jede mir angebotene Hand bei der Herrichtung der Strecke ergreifen.
Alles andere ist doch Kinderkram, vor allem diese trotzige Verweigerungshaltung der Streckenbesitzer.
Aber vielleicht traut man auch den Vereinen, der RSE und der Vulkaneifelbahn nicht viel zu und hofft -und das meinte ich mit "übernommen"- daß den Beteiligten die Puste ausgeht.

Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: So 8. Mär 2015, 15:45
von Basaltlunkerschotter
Horst Heinrich hat geschrieben: a) Das ganze ist natürlich juristischer Graubereich, solche Konstellationen sind sicherlich für viele gewöhnungsbedürftig....
...
b) "Wenn ihr eine betriebsfähige Bahninfrastruktur haben wollt, dann tut etwas dafür. Wir als Kommune haben für so etwas kein Geld."....
c) Kinderkram, vor allem diese trotzige Verweigerungshaltung der Streckenbesitzer.
zu a) in der Tat enthält der § 11, und erst recht noch der alte Bundesbahn- § 44 einen Graubereich.
Man hat sich dabei der (kostenverursachenden) Verantwortung über die unbefristete betriebsbereite Vorhaltung öffentlicher Verkehrswege entledigt. Wenn sich nun, wider Erwarten, -so weit als möglich darstellbar- auf ehrenamtlicher Basis diverse Akteure ernsthaft um Instandhaltung öffentlicher Verkehrswege kümmern......dann ist das zwar löblich und mit dem Gedanken eines gelebten Gemeinsinns vereinbar, eventuell sogar für hohes ehrenamtliches Engagement auszeichenbar.....aber eben nicht bei der Formulierung der einzelnen Paragraphen der 1993/94er Bahnreform bis ins letzte Detail bedacht worden.

zu b) dies dürfte im Kern auch der Wortlaut des OLG-Gerichtsurteils sein, der dann aber

zu c) eben nicht juristisch differenziert zwischen der Erteilung einer Betriebsgenehmigung für ein EIU einerseits und der nötigen Betretungsgenehmigung für "sachkundige Dritte ohne EIU-Status" andererseits.
Insofern also kein Kinderkram, sondern politisches Kalkül.

Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: So 8. Mär 2015, 16:12
von Westeifelbahner
Korrekt, beide Streckeneigentümer haben bislang - soweit bekannt - erwartungsgemäß keine Genehmigung zum Betreten der Bahngleise zwecks Streckenfreischnitt erteilt und auf die Notwendigkeit einer zivilrechtlichen Einigung (Pachtvertrag, Pachtzahlung) verwiesen. Kurzum: Erwartungsgemäß das getan, was sie seit vielen Jahren schon genau so tun...
Bgm Söhngen hat dies im Übrigen schon im Januar 2014 im SWR-Fernsehen genau so dargestellt und erläutert.

Neu war nur, dass die Kommunen überhaupt - zumindest in den Medien - eine Verpachtung in Aussicht gestellt hatten.

Das Hunsrückurteil ist für die Westeifelbahn nicht relevant, da es sich ausdrücklich auf eine Infrastruktur im Status Quo einer Ausschreibung nach § 11 AEG bezieht. Die Westeifelbahn ist aber formgerecht nach § 11 AEG stilllgelegt. Das Eisenbahnbundesamt hatte die Einstellung aller Betriebspflichten genehmigt. Die Kommunen haben keinerlei Verpflichtung zur Instandsetzung für Eisenbahnverkehre.

Gruß Westeifelbahner

Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: So 8. Mär 2015, 17:36
von Horst Heinrich
Wenn ich das ganze also jetzt subsummiere, dann können Dritte, die nicht in einem EIU organisiert sind, nicht tätig werden, das EIU, das Interesse gezeigt hat (RSE) ist warum auch immer bisher nicht tätig geworden, die Streckeneigentümer werden nicht selbständig tätig, da sie de facto kein Interesse am Wiederaufleben des Schienenverkehrs haben, die Landeseisenbahnaufsicht wäre zwar zur Erteilung der Betriebsgenehmigung verpflichtet, kann sie aber verweigern, solange kein betriebsfähiger Zustand nachgewiesen werden kann und Arbeiten, die auf einen betriebsfähigen Zustand abzielen, können nicht beginnen, da der Streckeneigentümer keinem die Arbeiten -etwa via Pachtvertrag- gestattet und letztlich gibt es auch keine Handhabe, eine solche Gestattung zu erzwingen, u.a. da die Strecke nach § 11 stillgelegt ist.

Damit ist das OVG-Urteil faktisch wertlos und es müßte ein neuer Prozeßmarathon beginnen mit dem Ziel, den Streckeneigentümer zu zwingen, dem EIU oder seinen Beauftragten (z.B. Vereine) die Aufnahme und Durchführung von Maßnahmen zur Erlangung der Betriebsfähigkeit zu ermöglichen.

Eine fortwährende ABM für Anwälte... :?

Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: So 8. Mär 2015, 20:07
von Westeifelbahner
Horst Heinrich hat geschrieben:die Landeseisenbahnaufsicht wäre zwar zur Erteilung der Betriebsgenehmigung verpflichtet, kann sie aber verweigern, solange kein betriebsfähiger Zustand nachgewiesen werden kann:?
Hier muss differenziert werden. Das Eisenbahnrecht unterscheidet zwischen der Betriebsgenehmigung nach § 6 AEG und der Erlaubnis zur Betriebsaufnahme.
Die Betriebsgenehmigung ist vom Land Rheinland-Pfalz erteilt worden.
Die Erlaubnis zur Betriebsaufnahme kann von der Landeseisenbahnaufsicht derzeit definitiv nicht erteilt werden, da die Infrastruktur derzeit in keinem betriebssicheren Zustand ist. Dafür müssten eben zunächst Freischnitt und Instandsetzung erfolgen.
Horst Heinrich hat geschrieben: und Arbeiten, die auf einen betriebsfähigen Zustand abzielen, können nicht beginnen, da der Streckeneigentümer keinem die Arbeiten -etwa via Pachtvertrag- gestattet und letztlich gibt es auch keine Handhabe, eine solche Gestattung zu erzwingen, u.a. da die Strecke nach § 11 stillgelegt ist.
Nein, Vorsicht: Hier muss differenziert werden, wer instandsetzen soll.

Die zivilrechtlichen Eigentümer haben die Infrastruktur als stilllgelegte Eisenbahninfrastruktur im Sinne des § 11 AEG erworben. Neben der selbstverständlichen Verkehrs- und Standssicherheit ergeben sich daraus für den Eigentümer keinerlei Verpflichtungen zur Streckeninstandsetzung.

Mit der Erteilung einer Genehmigung nach § 6 AEG an Dritte ist der zivilrechtliche Eigentümer aber grundsätzlich verpflichtet zu dulden, dass seine nicht nach § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellte Infrastruktur nun wieder im Sinne ihrer Zweckbestimmung genutzt werden soll.

Praktisch und anschaulich konnte man das seinerzeit im Wiehltal erleben.

Im vorliegenden Fall besteht hierüber auch im Grundsatz Einvernehmen. Sowohl in Gerolstein als auch in Prüm ist das meines Wissens nicht mehr im Grundsatz in Frage gestellt worden. Alternative Nutzungspläne (Radweg) liegen dementsprechend auf Eis.

Insbesondere die VG Prüm hat aber stets betont, dass sie als Voraussetzung für die Arbeiten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis den Abschluss eines Pachtvertrages erwartet. Aus meiner Sicht: Nachvollziehbar.
Mehr noch: Ein Fortschritt, dass die Prümer nach vielen Jahren 2014 erstmals endlich einen solchen Vertrag angeboten haben!

Den Medien war schon im Gerichtsverfahren und dann auch Frühjahr letzten Jahres zu entnehmen, dass es aber erwartungsgemäß sehr unterschiedliche Positionen darüber gibt, welche Pachthöhe angemessen ist. Klar ist auch: Die Kommunen bieten diese Infrastruktur nicht freiwillig zum Schnäppchenpreis bzw. zum symbolischen Euro an, obwohl hier viel Arbeit investiert werden muss, damit die Infrastruktur überhaupt sinnvoll genutzt werden kann. Doch die Kommunen müssen eben keinen Schnäppchenpreis machen (s.o.) und wollen es natürlich nicht, da der Eisenbahnbetrieb ja nun mal nicht das Ziel der Kommunen war und ist.
Horst Heinrich hat geschrieben:Damit ist das OVG-Urteil faktisch wertlos und es müßte ein neuer Prozeßmarathon beginnen mit dem Ziel, den Streckeneigentümer zu zwingen, dem EIU oder seinen Beauftragten (z.B. Vereine) die Aufnahme und Durchführung von Maßnahmen zur Erlangung der Betriebsfähigkeit zu ermöglichen.

Eine fortwährende ABM für Anwälte... :?
Die Frage ist halt, ob die Pachtforderung der Kommunen berechtigt oder unangemessen ist.
Das Land bzw. die Landeseisenbahnaufsicht halten diese meines Wissens für gerechtfertigt.
Ggfs. müsste darüber tatsächlich erneut juristisch entschieden werden - dies ist ja auch im letzten OVG-Verfahren schon angesprochen worden. Hätte man diesen Weg bestreiten wollen, denke ich persönlich, dass es hierzu schon zu einem Ergebnis hätte kommen können.
Aus meiner persönlichen Sicht wäre aber eh zweckmäßig den Pachtpreis derzeit zu akzeptieren. Ich finde die medial verbreitete Forderung der Kommunen etwas zu hoch, aber auch nicht absurd hoch.

Gruß Westeifelbahner

Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: So 8. Mär 2015, 21:50
von Basaltlunkerschotter
Westeifelbahner hat geschrieben: Die Frage ist halt, ob die Pachtforderung der Kommunen berechtigt oder unangemessen ist.
Das Land bzw. die Landeseisenbahnaufsicht halten diese meines Wissens für gerechtfertigt.
Ggfs. müsste darüber tatsächlich erneut juristisch entschieden werden - dies ist ja auch im letzten OVG-Verfahren schon angesprochen worden. Hätte man diesen Weg bestreiten wollen, denke ich persönlich, dass es hierzu schon zu einem Ergebnis hätte kommen können.
Aus meiner persönlichen Sicht wäre aber eh zweckmäßig den Pachtpreis derzeit zu akzeptieren. Ich finde die medial verbreitete Forderung der Kommunen etwas zu hoch, aber auch nicht absurd hoch.
nach meinem Dafürhalten obliegt eine solche Abwägung, ähnlich der für die Auseinandersetzungen wegen des Streits um die DB AG-Trassenmaut, nicht einer Urteilsfindung durch ein (Oberverwaltungs-)gericht, sondern eher im Findungsbereich der Bundesnetzagentur.

Abgesehen von irgendwelchem Poker um Pachten, wäre ein Verfahren nach § 23 durchgezogen worden und dann -wie von verschiedener Seite erwünscht- als Radweg inzwischen umgewidmet und umgebaut, dann obläge eben diese nachhaltige Vegetationskontrolle einzig den Anliegerkomunen, -ohne jede Chance auf geldwerte Erstattung durch Radfahrer. Insofern ist doch die Gratisbepflegung durch "Pseudo-EIU als Subunternehmen" eines tatsächlichen EIU plus eine geringe, für beide Seiten vertretbare Pachtzinshöhe doch eigentlich geradezu verlockend.
Der Looser ist doch eigentlich der Verein/die Personen, der sich um diese Vegetationspflege kümmern(t), viel Kraft, Zeit und auch Geld investiert, und die Erlöse aus den natürlich auch erwünschten Fahrten dann kraft Gesetz als Trassengebühren nur dem betreuenden EIU zustehen. (was aber nicht bedeutet, dass das EIU keinen Aufwand und Kosten hat)

Generell sind aber Gelder, die ein erneuter Rechtsstreit verursacht, besser angelegt, wenn sie stattdessen in die Hardware einer Infrastruktur investiert werden.

Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: So 8. Mär 2015, 23:06
von Rolf
Es ist sehr schade, dass es auf der Westeifelbahn nicht voran geht. Damit ist niemandem gedient, auch nicht den Kommunen Gerolstein und Prüm, die (ursprünglich) lieber einen Fahrradweg gebaut hätten. Um den vorhandenen attraktiven Fahrradweg von Prüm über St. Vith nach Aachen bzw. Luxemburg und Belgien anzubinden, war die Fahrradverbindung Gerolstein-Prüm auf der alten Trasse geplant, denn der vorhandene Fahrradweg ist wenig attraktiv und für Familien kaum zu empfehlen. Den Kommunen sollte aber längst klar sein, dass aus dem neuen Fahrradweg nach dem Gerichtsurteil auf absehbare Zeit nichts wird. Wenn man den Tourismus in der Westeifel fördern will, sollte man von Seiten der Kommunen daher endlich umdenken und den Prozess der Reaktivierung nach Kräften fördern, denn auch die Bahn wird (wie der ursprünglich angestrebte und inzwischen utopische Fahrradweg) ein nützlicher Zubringer sein. Je früher der Betrieb beginnt, desto besser. Mir scheint, nach allem, was man hier liest, dass die beteiligten Kommunen aber eher auf der Bremse stehen. Damit schaden sie aber sich selbst und dem erklärten Ziel, den Tourismus in der Westeifel zu fördern.

Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: So 8. Mär 2015, 23:50
von Westeifelbahner
Mal ganz ehrlich, bei aller Eisenbahnleidenschaft:
Da ist ein Unternehmen, das verhindern will, dass die demokratischen Beschlüsse von zwei kommunalpolitischen Gremien umgesetzt werden können. Da ist ein Land, welches das Unternehmen dabei zunächst nicht unterstützen will, da es das Ansinnen des Unternehmens für chancenlos hält, wenn es keine kommunalpolitische Zustimmung hat. Das Unternehmen klagt daraufhin aber gegen das Land, erhält die notwendigen Genehmigungen und kann dafür sorgen, dass die kommunalpolitischen Beschlüsse auf absehbare Zeit nicht umgesetzt werden können.
Was würde der Bürger sagen, wenn nun im nächsten Schritt bereits die Ratsherren die Haushaltskassen öffnen, um das finanziell zu ermöglichen, was sie nie wollten? Was der Bürger verständlicher Weise erwartet, ist doch jetzt zunächst mal, dass das Unternehmen den Beweis antritt das auch umzusetzen, was angekündigt wurde.

Und nun zurück zur Bahn: Ich halte es für einen gefährlichen Irrtum, falls irgendwer glauben sollte, dass eine 10jährige Betriebsgenehmigung nach § 6 AEG automatisch vor einer Freistellung nach § 23 AEG schützt. Das trifft zu, wenn wir auch von tatsächlich absehbarem Eisenbahnbetrieb reden. Solange sich aber diesbezüglich nix tut, arbeitet die Zeit doch längst wieder für den Radweg und nagt weiter an Oberbau, Bauwerken usw.

Gruß Westeifelbahner

Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: Mo 9. Mär 2015, 08:12
von Rolf
Westeifelbahner hat geschrieben:Mal ganz ehrlich, bei aller Eisenbahnleidenschaft:
Da ist ein Unternehmen, das verhindern will, dass die demokratischen Beschlüsse von zwei kommunalpolitischen Gremien umgesetzt werden können. ...
Das mit den demokratischen Beschlüssen ist zweifelsohne ein prinzipiell richtiges Argument zugunsten der Kommunen. Aber auch Gerichtsurteile werden im Namen des Volkes gesprochen, bisweilen gegen den Willen des Volkes ...
Westeifelbahner hat geschrieben: ... Was würde der Bürger sagen, wenn nun im nächsten Schritt bereits die Ratsherren die Haushaltskassen öffnen, um das finanziell zu ermöglichen, was sie nie wollten?
Ich erwarte gar nicht, dass die Kommunen die Kassen (weit) öffnen, aber wenigstens etwas mehr Entgegenkommen zeigen. Aus pragmatischen Erwägungen bzw. eigenem Interesse: Was die Kommunen wollten, ist ein Lückenschluss im Radwegenetz, um den Tourismus zu beleben. Das halte ich übrigens auch für sinnvoll. Diesen Lückenschluss kann auf absehbare Zeit wegen des Gerichtsurteils nur die Bahn herstellen. Der Fahrradweg auf der Trasse ist auf absehbare Zeit nicht realisierbar. Man sollte der RSE von Seiten der Kommunen daher keine Steine in den Weg legen, sondern besser dabei unterstützen, den Plan möglichst bald in die Tat umzusetzen. Umso eher hat man dann Gewissheit, ob es die RSE packt oder ob die Karten neu gemischt werden. Mir scheint aber, dass die Kommunen auf Zeit spielen und der RSE das Leben nicht eben leichter machen, und m. E. schaden sie sich damit selbst, weil sich der Lückenschluss weiter verzögert. Das kann m. E. auch nicht im Sinne der Wähler sein.

Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: Mo 9. Mär 2015, 10:11
von Westeifelbahner
Rolf hat geschrieben:Das mit den demokratischen Beschlüssen ist zweifelsohne ein prinzipiell richtiges Argument zugunsten der Kommunen. Aber auch Gerichtsurteile werden im Namen des Volkes gesprochen, bisweilen gegen den Willen des Volkes ... .
Und? Das Gericht hat doch nicht entschieden, dass die Kommunen - gegen ihren Willen - eine Bahnstrecke reaktivieren müssen. Stadt und VG waren bei dem Verfahren nicht mal beteiligt. Das Gericht hat einem Unternehmen das Recht zugesprochen die Genehmigung zum Betreiben einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur zu erhalten, wenn es diese betreiben will und kann.
Rolf hat geschrieben: Was die Kommunen wollten, ist ein Lückenschluss im Radwegenetz, um den Tourismus zu beleben. Das halte ich übrigens auch für sinnvoll. Diesen Lückenschluss kann auf absehbare Zeit wegen des Gerichtsurteils nur die Bahn herstellen. Der Fahrradweg auf der Trasse ist auf absehbare Zeit nicht realisierbar. .
s.o.: Jede Investition in die Strecke ist ein Schritt weg vom Radweg. Solange sich auf den Gleisen aber rein gar nichts tut...
Rolf hat geschrieben: Man sollte der RSE von Seiten der Kommunen daher keine Steine in den Weg legen, sondern besser dabei unterstützen, den Plan möglichst bald in die Tat umzusetzen. Umso eher hat man dann Gewissheit, ob es die RSE packt oder ob die Karten neu gemischt werden. Mir scheint aber, dass die Kommunen auf Zeit spielen und der RSE das Leben nicht eben leichter machen, und m. E. schaden sie sich damit selbst, weil sich der Lückenschluss weiter verzögert. Das kann m. E. auch nicht im Sinne der Wähler sein.
Was erwartest du denn konkret?
Was für Steine werden der RSE denn in den Weg gelegt?
Ich mag diese Pauschalisierungen nicht. Soweit bekannt, haben die Kommunen eine Streckenverpachtung angeboten. Wenn dir der Preis als inakzeptabel erscheint, dann solltest du das auch begründen.
Fakt ist, dass auch der rote Riese die schon vor zehn Jahren stilllgelegte Strecke nicht für einen symbolischen Euro an die Kommunen verkauft hat, sondern für einen sechsstelligen Betrag, der bis heute Auswirkungen auf die Haushaltslage der Kommunen hat. Wenn sie nun versuchen einen Pachtpreis anzusetzen, der sich am realen Kaufpreis orientiert, kann das doch so falsch auch nicht sein.
Selbst wenn die Strecke noch heute der DB AG gehören würde, glaube ich nicht, dass sie nur einen symbolischen Euro Pacht haben wollte.
Gruß Westeifelbahner

Re: Chancen für Reaktivierung Bahntrasse Prüm Gerolstein 1

Verfasst: Mo 9. Mär 2015, 10:59
von Basaltlunkerschotter
Westeifelbahner hat geschrieben:Soweit bekannt, haben die Kommunen eine Streckenverpachtung angeboten....
Fakt ist, dass auch der rote Riese die schon vor zehn Jahren stilllgelegte Strecke nicht für einen symbolischen Euro an die Kommunen verkauft hat, sondern für einen sechsstelligen Betrag, der bis heute Auswirkungen auf die Haushaltslage der Kommunen hat. Wenn sie nun versuchen einen Pachtpreis anzusetzen, der sich am realen Kaufpreis orientiert, kann das doch so falsch auch nicht sein.
Selbst wenn die Strecke noch heute der DB AG gehören würde, glaube ich nicht, dass sie nur einen symbolischen Euro Pacht haben wollte.
Gruß Westeifelbahner
Diese Sätze bestätigen meinen Hinweis zuvor, die Pachtsummen durch die BNA prüfen zu lassen und ggf. dort sogar ein Kataster anlegen zu lassen.

Grundsätzlich unterscheidet der rote Riese in den jeweiligen Übernahmeverhandlungen, ob die zukünftige Verwendung der zur Veräußerung anstehenden Trasse bahntypische Zielsetzungen verfolgt werden oder, -dann teurer, von vorne herein irgendwelche nichteisenbahntypischen Ziele im Fokus des Erwerbers stehen. das kommt u.a. in einer Mehrerlösklausel zum Ausdruck.
Deshalb dürfte die Kaufpreissumme im konkreten Fall leider höher angesetzt worden sein.

Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich beschrittenen juristischen Auseinandersetzungen des agierenden EIU und den hier im Thread lesbaren Zusammenhängen spricht in der Tat einiges für eine gerichtliche Klärung.