Re: Personalprobleme auf Stellwerken in Mainz
Verfasst: Mo 12. Aug 2013, 17:24
Ich verstehe das nicht! Die Verfügung gilt eigentlich nun für alle Züge, nicht nur für solche mit weniger als 9 (unbesandeten) Achsen. Dieses Passus ist nämlich mit der neuen Allgemeinverfügung vom 08.08.2013 entfallen:
http://www.eba.bund.de/cln_031/nn_20195 ... streu.html
Hier der Passus aus unserer Dienstanweisung:
Den Triebfahrzeugführern ist für Zug- und Rangierfahrten,
• bei denen Fahrzeuge mit aktiven Sandstreueinrichtungen eingestellt sind und der gebildete
Fahrzeugverband insgesamt weniger als 9 Radsätze hat oder
• bei denen zwischen aktiven Sandstreueinrichtungen weniger als 9 Radsätze vorhanden
sind,
Das kursive ist in unserer Anweisung durchgestrichen, was sich aber hier nicht darstellen lässt.
Bedeutet für mich, dass JEDER Zug von der neuen Regelung betroffen ist.
http://www.eba.bund.de/cln_031/nn_20195 ... streu.html
Hier der Passus aus unserer Dienstanweisung:
Den Triebfahrzeugführern ist für Zug- und Rangierfahrten,
• bei denen Fahrzeuge mit aktiven Sandstreueinrichtungen eingestellt sind und der gebildete
Fahrzeugverband insgesamt weniger als 9 Radsätze hat oder
• bei denen zwischen aktiven Sandstreueinrichtungen weniger als 9 Radsätze vorhanden
sind,
Das kursive ist in unserer Anweisung durchgestrichen, was sich aber hier nicht darstellen lässt.
Bedeutet für mich, dass JEDER Zug von der neuen Regelung betroffen ist.