Am 9.7.2009 hatte ich an die Pressestelle des EBA folgende Anfrage gerichtet:
Betreff: EBA-Verfügung Langsamfahrstelle nach Unfall - kontra Erhöhung Streckengeschwindigkeit
... am 2.7.2009 kam es im Bereich des Bahnhofs Nistertal-Bad Marienberg an der Strecke 3730 (Limburg-
Westerburg-Altenkirchen-Au/Sieg) an einem unbeschrankten Bahnübergang zu einem tödlichen Unfall.
Ein 20-jähriger Autofahrer hat unter Missachtung der Andreaskreuze und der nachweislich gegebenen
akustischen Warnsignale eines in den o.g. Bahnhof einfahrenden Personen-Triebwagens den Wirtschafts-
weg-Übergang mit etwa 60 km/h befahren.
Die Sichtdreiecke waren in der Vorwoche noch gemäht worden, sodass es bei vorschriftsmäßiger Fahr-
weise zu keinem Unfall gekommen wäre.
Inzwischen wurde im Bereich des BÜ – auf Veranlassung des EBA – eine Langsamfahrstelle mit 20 km/h
eingerichtet. Dies hat die fatale Außenwirkung eines zumindest teilweisen „Schuldeingeständnisses“ auf-
grund eines von Bahnseite möglicherweise nicht ausreichend gesicherten Überweges …
Ich bitte um Informationen, aus welchem Grund hier die Bahn gegenüber dem Individualverkehr offenbar
benachteiligt wird. Eine für mich verständliche Maßnahme wäre die Aufstellung zusätzliche Straßenschilder
mit einem Tempoverbot > 20 km/h für Fahrzeuge, aber nicht für den vorberechtigten Zugverkehr.
Nach dieser Vorgehensweise ist die Strecke aufgrund der zahlreichen ungesicherten BÜ zukünftig nicht
mehr mit der aktuellen Durchschnittsgeschwindigkeit von gerade mal ca. 36 km/h sondern einem noch
weitaus unattraktiverem Wert zu befahren.
● Wie lange und nach Durchführung welcher Auflagen wird die ursprüngliche Streckengeschwindigkeit wieder hergestellt?
Die DB Netz war bei der 2005 erfolgten Komplettsanierung der Strecke (20 Mill. Euro, 45.000 neue Schwellen,
63 Kilometer neue Schienen) mit dem Versprechen angetreten, die Streckengeschwindigkeit von derzeit 60 km/h
auf 80 – 100 km/h anzuheben.
● Welche konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung wurden seit der Sanierung 2005 von DB Netz an das EBA herangetragen und wann ist mir einer Umsetzung zu rechnen?
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Darauf kam heute folgende Antwort von der EBA-Zentrale in Bonn:
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.07.2009 in der Sie um
1.) Informationen bitten, aus welchem Grund die Bahn gegenüber dem Individualverkehr - Ihrer Meinung nach - benachteiligt
wird;
2.) fragen, wann die ursprüngliche Streckengeschwindigkeit wieder hergestellt werden kann und
3.) welche konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Streckengeschwindigkeit an das EBA herangetragen wurden?
Zu 1 und 2:
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat bei seiner Anweisung innerhalb der vorgegebenen gesetzlichen Zuständigkeit gehandelt.
Eine Benachteiligung der Bahn gegenüber dem Individualverkehr vermag ich vorliegend nicht zu erkennen.
Das EBA ist zuständig für Baufreigaben, Abnahmen, Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen und Überwachungen für
Errichtung, Änderung, Unterhaltung und Betrieb der Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Aus diesem Grund
kann das EBA nur gegenüber den Eisenbahnen des Bundes Anweisungen erlassen; nicht jedoch gegenüber dem zweiten
Kreuzungsbeteiligten - dem Straßenbaulastträger.
Im Rahmen einer Sonderuntersuchung nach dem Unfall hat das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt, dass der Bahnübergang
in km 41,831 der Strecke 3730 Limburg – Altenkirchen zwischen Niestertal und Bad Marienberg nicht vollumfänglich den
anerkannten Regeln der Technik entsprechend gesichert war.
Für die Festlegung der Sichtdreiecke an nicht technisch gesicherten Bahnübergängen sind neben der Streckengeschwin-
digkeit der Eisenbahn auch die Straßengeschwindigkeiten zu berücksichtigen.
Wie Sie in Ihrem Schreiben richtig bemerkten, waren die Sichtdreiecke für Geschwindigkeiten auf der Straße von 20 km/h
wohl ausreichend hergestellt, allerdings
fehlte die entsprechende Straßenbeschilderung. Wie Eingangs erwähnt, ist das EBA
für die straßenseitigen Belange nicht weisungsbefugt, weshalb zur sofortigen Kompensation die Langsamfahrstelle auf der
Schiene angeordnet wurde.
Der von Ihnen angesprochene Bahnübergang ist in der Vergangenheit nicht durch Unfälle oder gefährliche Ereignisse auffällig
geworden. Weitere Erkenntnisse erwarte ich aus dem Ergebnis der Unfalluntersuchung, die noch nicht abgeschlossen ist.
Zu 3.
Auch wenn Einzelmaßnahmen wie zuletzt die Erneuerung einer Brückenfahrbahnplatte höhere Geschwindigkeiten berücksich-
tigen,
liegen darüber hinaus dem EBA keine Anträge zur Erhöhung der Streckengeschwindigkeit vor.
Die verspätete Beantwortung ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen.