Der Grund für die langfristige Erteilung einer Betriebsgenehmigung von Eisenbahnstrecken liegt doch nicht darin, dass das EIU entsprechende Planungssicherheit bekommt. Wenn zum Beispiel im Genehmigungszeitraum eine Stahlbrücke erneuert werden muss, so können die Kosten für das neue Bauwerk in RLP über 65 Jahre abgeschrieben werden (
http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quel ... pprod.psml).
Es ist doch verständlich, dass ein EIU eine solche zum langfristigen erhalt der Trasse notwendige Maßnahme nicht angehen wird, wenn unklar ist, ob eine auf kurze Zeit begrenzte Betriebsgenehmigung überhaupt verlängert wird.
Für die Infrastruktur haben Betriebsgenehmigungen, die nur über kurze Zeiträume erteilt werden also vor allem folgende, negative Auswirkung: Nur die innerhalb des kurzen Genehmigungszeitraumes anfallenden unbedingt nötigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten können durchgeführt werden. Im Endeffekt werden dadurch Strecken "auf Verschleiß" betrieben. Eine Finanzierung größerer Projekte wird ohne die Sicherheit einer entsprechend langfristigen Betriebsgenehmigung nicht funktionieren.
Dazu kommt noch das Problem aller privaten EIU´s: Das Bereithalten der Infrastruktur bringt der jeweiligen Region einen volkswirtschaftlichen Nutzen, der aber natürlich nicht in Form von Einnahmen an das Privatunternehmen zurück fließt.
Man sieht ja z. B. auch beim Thema "schnelles Internet in ländlichen Regionen" wohin die Privatisierung der Infrastruktur führt. Und dass der Bürger von einer Privatisierung in Form von billigeren Dienstleistungen profitiert, ist doch eine Lüge, die man gerade auch den Griechen wieder verkauft. Das Geld, dass der Staat durch den Verkauf einnimmt, ist schnell verpufft, langfristige Einahmen sind dahin. Und der liberalisierte Markt bringt zwar zunächst Wettbewerb und Preisdruck hervor, aber schlussendlich teilen eine handvoll Grußunternehmen den Markt unter sich auf, die nur noch eine Richtung kennen: Preise hoch!
Privatisierung heißt doch im Klartext nur, dass ein Unternehmen zwischengeschaltet wird, das gezwungen ist, Gewinne abzuschöpfen.
Bei der Bestellung des Nahverkehrs wird dies besonders deutlich: In RLP bestellt der vom Steuerzahler finanzierte Zweckverband eine Leistung und deckt damit das Defizit, dass im Nahverkehr immer wieder entsteht. Das private Unternehmen erbringt die Leistung und hat unabhängig von der Auslastung der Züge feste Einnahmen.
Hier ist auch die einzige Möglichkeit für das EIU, den durch seine Infrastruktur generierten volkswirtschaftlichen Mehrwerte anteilig über Steuergelder wieder zu vereinnahmen:
Der Mehrwert müsste anteilig in die Trassenkosten eingerechnet werden und wird somit vom Steuerzahler über den Zweckverband mit getragen. Ich weiß nur nicht, wie die Bundesnetzagentur dazu steht…
Ganz abgesehen davon funktioniert der Güterverkehr nicht über Bestellung beim Land. Aber auch Gütertrassen generieren einen volkswirtschaftlichen Mehrwert.
Aber ob nun Touristik-, Güter,- Nah- oder Fernverkehr: Immer profitiert eine Region finanziell von der bereitgestellten Infrastruktur. Jedoch ist nur der Staat wirklich in der Lage, diesen volkswirtschaftlichen Nutzen einer Infrastruktur in Form von Steuergeldern wieder vereinnahmen zu können.
Insofern sehe ich, obwohl wir selbst Betreiber einer privaten Eisenbahninfrastruktur sind, diese Aufgabe eigentlich beim Staat. Und wenn schon privat, dann sollte wenigstens endlich die wirkliche Trennung von Netz und Betrieb bei der DB verwirklicht werden. Nur so wäre eine Privatisierung wirklich abgeschlossen und andere EIU´s hätten die Chance, am Markt unter echten Wettbewerbsbedingungen teilzunhemen.