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Infrastruktur

Verfasst: Mi 9. Jan 2008, 08:07
von Markus Göttert
Vorhanden war bis Mitte der 60iger Jahre ein Durchgangsgleis (heute als einziges vorhanden), ein ?berholgleis (sehr kurz) mit Bahnsteig und ein Ladegleis.

Inzwischen wurden alle Grundst?cke auf Seiten des EG verkauft. Es besteht also keine Zugangsm?glichkeit von Seiten des EG.
Das Gute aber. Gegen?ber gibt es einen ?ffentlichen Weg. Also k?nnte ein Bahnsteig auf dem Gel?nde des ehm ?berholgleises gebaut werden.
Da die beiden Bahn?berg?nge mit neuer Technik ausger?stet werden , d?rfte dies das gr??te Problem werden. (Einschaltstrecke)

Wichtig w?ren nun ein paar Bilder von Haltepunkten mit modernen Triebwagen. Der Haltepunkt sollte, wenn es geht, ein Neuer sein.

Danke Schonmal f?r alle Denkanst?sse und Beitr?ge.

Gruss Markus

http://www.kbs607a.hunsrueckquerbahn.de ... BfWind.htm

Link zum Bahnhof Windesheim

und

solange das ? auf den Bilder von meinen Seiten nicht gel?scht wird ist das Verlinken sogar erw?nscht.

Verfasst: Mi 9. Jan 2008, 11:10
von Basaltlunkerschotter
berndreif hat geschrieben:...man macht sich halt Gedanken, ob nicht auch zus?tzlicher Regionalverkehr auf der Strecke unterwegs sein k?nnte. Bahnh?fe waren ja mal vorhanden....
Grunds?tzlich:
1) die Gedanken sind frei
2) wenn die infragekommende Infrastruktur "nur stillliegend" ist, dann ist sie aber auch noch planfestgestellt und gewidmet.
3) und wenn eine ehemalige Personenverkehrsanlage auch nur noch schwach erkennbar vorhanden ist, so ist sie trotzdem juristisch vollwertig eindeutig planfestgestellt. -und es braucht keines Planfeststellungsverfahrens bzw Bauantrages um die alte Zugangsanlage zu reparieren. Doch Vorsicht bei den Ausf?hrungsvarianten, wo "reparieren" aufh?rt und "modernisieren" anf?ngt.
Sowas ist EBO-konform schon f?r wenig Geld und viel Eigenleistung herzurichten. Und wenn die Gemeinde mitspielt gibt vielleicht sogar noch GVFG-Mittel.
Die Abnahme erfolgt in beiden F?llen durch den LfB/EBA. Und vor dieser Beh?rde braucht keiner Angst zu haben, die sind kooperativ.

Verfasst: Mi 9. Jan 2008, 16:50
von TT-Bahner
Erstmal etwas grunds?tzliches zu Eisenbahninfrastruktur. Laut Gesetzeslage ist es ?berhaupt unerheblich, ob auf der Strecke ?berhaupt noch Gleise liegen. Es z?hlt allein, ob die Strecke stillgelegt worden ist.
Die geht soweit, dass das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden hat, das der Ausbau der Strecke Hamburg-Berlin auf Tempo 230 eine Ausbauma?nahme war und nicht die Bedingungen f?r eine wesentliche ?nderung des Betriebes enth?lt.
Geklagt hatten mehrere Anwohner der Strecke, die Schallschutzma?nahmen erreichen wollten. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage zu Lasten der Kl?ger zur?ck, da hier keine gesetzliche Grundlage bestand. Auch der Ausbau einer Strecke stellt keine grunds?tzliche wesentliche Ver?nderung dar, wenn es sich um eine Anpassung an den Stand der Technik handelt. Insofern war auch die Aufnahme des ICE-Verkehrs keine wesentliche ?nderung, weil die Strecke weiterhin von anderen Zuggattungen befahren wird und durch die Entwicklung der Technik damit zu rechnen sei, dass es Weiterentwicklungen bei den Z?gen geben wird.

Insofern besteht keinerlei Notwendigkeit auch nur einen Meter Schallschutzwand zu bauen. Entsprechende Klagen hiergegen w?rden alle abgewiesen werden. Da die Deutsche Bahn die Strecke in einen betriebsf?higen Zustand bringen muss, sollte man eine andere Taktik w?hlen.
G?terverkehr w?re prinzipiell durch irgendein EVU bereits m?glich. F?nden nun regelm??ige Fahrten statt, w?rden sich die Wogen schnell gl?tten und der Widerstand w?rde in sich zusammenbrechen. Es sollte allerdings ein Fahrzeug mir g?nstigen Emmissionswerten gew?hlt werden. Denn ein Gro?teil basiert auf der Ungewissheit der Betroffenen. Ist der neue Zustand erstmal erreicht, erweisen viele ?ngste und Bef?rchtungen als Gegenstandslos. Andere wie der fehlende Schallschutz lassen sich mit gutem Willen gemeinsam l?sen, bevor der planm??iger Personenverkehr aufgenommen wird.

Verfasst: Do 10. Jan 2008, 03:38
von eta176
Die Windesheimer Ortsb?rgermeisterin Claudia Kuntze sieht die Hunsr?ckbahn als die gr??te Aufgabe, wie sie beim Neujahrsempfang der Ortsgemeinde sagte.

Bericht der Allgemeinen Zeitung vom 09.01.2008
http://www.main-rheiner.de/region/objek ... id=3115794

Zitat:
Die f?r Windesheim gr??te Herausforderung der n?chsten Jahre betreffe die Reaktivierung der Hunsr?ckbahn mit den einhergehenden Auswirkungen auf die Menschen im Ort, betonte Kuntze. Hier werde die Gemeinde in einem Katalog ihre Forderungen und Vorstellungen formulieren, um den Interessen der Gemeinde und der Windesheimer B?rger gerecht zu werden, versicherte sie.

Verfasst: Do 10. Jan 2008, 13:14
von Basaltlunkerschotter
TT-Bahner hat geschrieben:Laut Gesetzeslage ist es ?berhaupt unerheblich, ob auf der Strecke ?berhaupt noch Gleise liegen. Es z?hlt allein, ob die Strecke stillgelegt worden ist.

Da die Deutsche Bahn die Strecke in einen betriebsf?higen Zustand bringen muss, ...
Hallo TT Bahner,
ich gebe Dir ja weitgehend Recht in Deinen Bemerkungen. auch will ich mich hier nicht als der gro?e Guru aufspielen, aber:
-kann es sein, da? Du das Wort "stillgelegt" mi?deutest und stattdessen "freigestellt" bzw "entwidmet" meinst?

Erl?uterung: laut ? 11 (AEG; seit 1994) kann ein EIU f?r eine Strecke unter definierten Vorraussetzungen die f?rmliche Stillegung beantragen, was heute eigentlich nur noch bedeutet, da? die bezogene Infrastruktur zum Verkauf steht und ?ffentlich angeboten wird. Die Ausschreibungsfrist innerhalb des Verfahrens dauert 3 Monate, damit ist dann das eigentliche Stillegungsverfahren aber noch nicht zu Ende. Per Trassensicherungsregelung(en) k?nnen ?ffentliche H?nde oder juristische Personen zu einer Erhaltung des Bahnk?rpers beitragen um deren Freistellung zu verhindern. Erst die Freistellung gem?? ? 23 (AEG) bewirkt die Aufhebung der verkehrlichen Widmung bzw der Planfeststellung.
Insoweit l??t sich eine "nur" stillgelegte Strecke mit gewissen Pflichten auch wieder "leicht" reaktivieren, w?hrend eine entwidmete Strecke de jure gar keine Strecke mehr ist (auch wenn vielleicht die Gleise noch in gutem Zustand liegen) und es zur Wiederaufnahme eines Bahnverkehres zwingend zuvor eines Planfeststellungsverfahrens bedarf. Im Hinblick auf die Auflagen speziell im Schallschutz, an Kreuzungsanlagen und anderes mehr ist bei den heutigen politischen Verh?ltnisssen, dieses Vorhaben ausserordentlich m?hsam, zeitraubend und teuer.
Was f?r ganze Strecken gilt, gilt nat?rlich auch f?r Teile davon wie Aufweitungsfl?chen, Nebengleise, Zugangsanlagen, ehem. Empfangsgeb?ude, etc., die in dubiosen Zwischenverk?ufen still und heimlich den Besitzer wechseln.

Im Zusammenhang mit m?glichen im Raum stehenden Infrastruktur?bernahmeverhandlungen kann sich jeder mal ?berlegen, entweder eine stillgelegte Strecke so zu ?bernehmen, wie sie steht und liegt, mit allem Gr?nbewuchs etc., oder die Netzeigent?merin zu verpflichten -"Ihr m??t die Strecke in Ordnung bringen!"- um dann besagte Infrastruktur f?r h?chstwahrscheinlich dann deutlich h?here Kosten zu ?bernehmen.
Andererseits bietet der betriebslose weiterhin stillligende aber m?glicherweise gepflegte Bahnk?rper XY, wenn er denn beim gr??en Netzbetreiber verbleibt, immer noch das Risiko der Entwidmung oder des Zwischenverkaufs an Dritte, die vielleicht v?llig andere Pl?ne verfolgen.

Oder irre ich mich?

Verfasst: Do 10. Jan 2008, 15:36
von TT-Bahner
Ich habe die W?rter Stilllegung und Entwidmung synonym benutzt. Ob es da auch einen Unterschied gibt, bin ich mir im Moment nicht sicher. Ich glaube bei der Umwandlung der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn in die Deutsche Bahn AG gab es eine ?nderung.
Wie es sich damit genau verh?lt m?sste man mal nachsehen.

Jedenfalls ist weder die Strecke entwidmet, noch stillgelegt. Rechtlich k?nnen die Anwohner und Politiker nix machen.

Verfasst: Do 10. Jan 2008, 20:25
von MarcusFBGK
Die Strecke ist nicht stillgelegt und schon erst recht nicht entwidmet. (Der Entwidmung geht die Stilllegung voraus.) Ganz im Gegenteil im Bereich Windesheim wird die Strecke befahren im G?terverkehr mit 4 Zugpaaren die Woche. Dementsprechend wird hier auch nichts reaktiviert, auch wenn st?ndig davon geredet wird.
Reaktiviert werden k?nnte die Bahnsteiganlage in Windesheim, damit auch jemand einsteigen kann. Das ist allerdings in den Planungen bisher unverst?ndlicherweise nicht vorgesehen.

Ein Anrecht auf L?rmschutz entsteht sowieso nur durch den geplanten zweigleisigen Abschnitt im Bereich Guldental.

Gru?

Marcus

Verfasst: Do 10. Jan 2008, 21:12
von TT-Bahner
Und ich bezweifel sogar, dass der teilweise zweigleisige Ausbau einer Neubauma?nahme darstellt. Denn nach den Urteil des Bundesverwaltungsgericht zur Ausbaustrecke Berlin-Hamburg k?nnte man den Ausbau als Anpassung an den Stand der Technik auffassen. Denn es werden ja "blo?" zwei Ausweichgleise ausgebaut, um einen besseren Betriebsablauf zu gew?hrleisten. Statt eines kurzen Ausweichgleises ein langes Ausweichgleis.
Aber bei einem Planfeststellungsbeschluss l?sst es sich besser enteignen, falls jemand seinen Acker nicht hergeben will. So wurde diese M?glichkeit, sowie durch die etwaige Rechtsunsicherheit bei einem oben genannten Vorgehen, wohl ausgeschlagen und auf die Planfeststellung gesetzt.

Verfasst: Do 10. Jan 2008, 21:52
von Bernhard Reifenberg
Es k?nnte sein, dass die Trasse, sprich das Bahngrundst?ck breit genug f?r ein zweites Gleis ist.

stillgelegt oder entwidmet

Verfasst: Fr 11. Jan 2008, 06:02
von Basaltlunkerschotter
TT-Bahner hat geschrieben:Ich habe die W?rter Stilllegung und Entwidmung synonym benutzt. Ob es da auch einen Unterschied gibt, bin ich mir im Moment nicht sicher...... Rechtlich k?nnen die Anwohner und Politiker nix machen.
Hallo TT Bahner:
man achte auf die Feinheiten:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 04&paid=11

oder:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 04&paid=23

weil hier beides nicht zutrifft, hat das EIU oder die EVU hier "freie Hand"
mfG: bls