BÜ-Diskussion zum Unfall in der Eifel

Eike
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Eike »

Entschuldigung, dann ist es natürlich mein Fehler, wenn ich über die Realität schwafele und Du dabei schon in höheren Sphären schwebst :wink:

Gruß Eike

P.S. Es soll ja Menschen geben, die selbst gemachte Fehler zugeben können. Schade, daß Du trotz Deines umfangreichen Wissens über die Materie hier noch nicht so weit bist.
Pro 3.+4. Gleis der Rheintalbahn - Contra dem Bahnlärm durch Sparen am Lärmschutz durch die DB!

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Horst Heinrich
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Horst Heinrich »

Eike hat geschrieben:Entschuldigung, dann ist es natürlich mein Fehler, wenn ich über die Realität schwafele und Du dabei schon in höheren Sphären schwebst :wink:
Das sind keine höheren Sphären, das ist innovatives und realistisches Denken und Deine "Realität" ist ein antiquarisches Sozialversicherungssystem aus den Jahren 1883-1888, das nur funktionieren konnte dank der personellen Verluste zweier Weltkriege und der vergleichsweise geringeren Lebenserwartung der Jahrgänge 1880 bis 1920. Und es hat spätestens jetzt ausgedient, wo man doppelt so lange Rente beziehen möchte, wie man gearbeitet hat, wo noch 87-jährigen kompletter Zahnersatz geschaffen wird und 90-jährige neue Herzklappen bekommen um mit 92 dann doch an allgemeinem Organversagen zu sterben, natürlich nach einem sechswöchigen Intensivstationaufenthalt für 40.000 Euro.
Aber: Es soll mir recht sein - eure Generation bezahlt es ja gerne und lebt zufrieden mit 35% des letzten Nettolohnes als Rente.
Eike hat geschrieben:P.S. Es soll ja Menschen geben, die selbst gemachte Fehler zugeben können. Schade, daß Du trotz Deines umfangreichen Wissens über die Materie hier noch nicht so weit bist.
Du hast recht, es war ein Fehler, diese Diskussion anzustoßen. Man sollte die Zeit lieber in Zeitgenossen investieren, die nicht das auswendiggelernte Gutmenschenvokabular herunterleiern und bereit sind, möglichst viele Facetten eines Sachverhaltes zu erfassen indem sie eigenständig denken und der Vernunft auf den Grund gehen. Sapere aude. Und nun Feierabend meinerseits.
Zuletzt geändert von Horst Heinrich am Di 16. Jun 2009, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
SOLANGE NICHT DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERWIRKT UND SIE MIR PERSÖNLICH AN DER HAUSTÜR ÜBERREICHT,BLEIBE ICH BEI DER ALTEN RECHTSCHREIBUNG.
Dieselpower

Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Dieselpower »

Trolltätigkeit ein
Interessant, an deinen Sätzen fehlt nur eins, Horst Heinrich. Einerseits an diesem in der Tat total antiquierten Sozialsystem festkleben, andererseits "Andreaskreuze aus der Postkutschenzeit" anprangern.... :lol:
Trolltätigkeit aus

Davon abgesehen hatte ich allein auf meinen 65 km von Altenkirchen bis Limburg heute wieder drei (!) Rotlichtverstöße bzw. bereits schließende Halbschranken (Motto: 3. Gang und Vollgas!) und damit wären drei Führerscheinentzüge mal wieder mehr als überfällig gewesen.
Eike
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Eike »

Ach Horst, lassen wir es einfach...

Aber zu meiner Frage: Warum sind Bahnübergänge denn so teuer? Sollte nicht eine Blinkanlage in etwa so teuer sein wie eine Ampel, oder liege ich da falsch?

Gruß Eike
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Dieselpower

Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Dieselpower »

Tztztztz....
wir leben doch in Deutschland, da ist allein das Zulassungsverfahren so teuer wie 10 Ampelanlagen......
Außerdem noch einmal: Blinklichtanlagen gibt es neu nicht mehr!

Aber mal ernsthaft: Schon mal überlegt, was alles an einer Bü-Anlage hängt?
Vom Einschaltkontakt angefangen über die Überwachungseinrichtungen (Fernüberwachung oder Lokführerüberwachung), die Steuerungssoftware der Schließlogik bis hin zum Schalthaus mit der Technik, die stellenweise sogar noch Klimatisierung benötigt. Und da sind die ganzen Änderungen in den örtlichen Richtlinien noch gar nicht eínberechnet...Ampelanlagen kann man "von der Stange" fertig konfektioniert einkaufen und aufbauen, Bü-Anlagen sind individuelle Systeme, abhängig von der Schienen- und Straßenverkehrssituation, Geschwindigkeiten etc.!

Und auch hier noch einmal für die Begriffsstutzigen: Was nützt die teuerste Anlage, wenn sie nur als Übungsgerät für sportliche Fahrweise dient? Sicherheit beginnt im Kopf.
So, wie für viel Geld Werbespots zum Thema "Verantwortungsbewußte, sichere Fahrweise auf Krafträdern" geschaltet werden, sollte man die "Don't run the risk!"-Serie in GB einkaufen, synchronisieren und hier anstelle schwachsinniger Klingelton- und Stöhn-Hotline-Werbungen einmal schalten. Die Produktionskosten hätte man dann schon mal weitgehend gespart. Das Thema hatte ich gestern auch mit nem Kollegen....
Dieselpower

Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Dieselpower »

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Den feinen Unterschied macht das Wort "neu"!
Es werden keine neuen Blinklichtanlagen mehr Aufgestellt, wurde aber meines Wissens bereits mehrfach genau so geschrieben. Daß die noch existieren, weiß ich auch, ich komme täglich an unzähligen vorbei!
Rolf
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Rolf »

Dieselpower hat geschrieben:... Was nützt die teuerste Anlage, wenn sie nur als Übungsgerät für sportliche Fahrweise dient?
Gegen Rabauken, wie Du sie beschreibst, hilft wohl nur ein Fahrverbot; da hast Du sicher recht. Aber im vorliegenden Fall geht es um etwas anderes: Es geht um einen nicht optimal einsehbaren Bahnübergang, an dem jemand versehentlich das Andreaskreuz "überfahren" hat. Hier hätte eine Lichtzeichenanlage (blinkend oder nicht) Schlimmeres wahrscheinlich verhüten können. Und nur darum geht es. Mir jedenfalls.

Wer absichtlich bei Rot über die Kreuzung fährt, tut dies mit Vorsatz, wie Juristen das nennen. Strafrechtlich wird das härter verfolgt als ein Versehen (ohne Vorsatz). Wird er erwischt, wird er selbstverständlich entsprechend härter bestraft. Das ist natürlich völlig richtig. Gegen so dreisten Vorsatz, wie Du ihn beschreibst, hilft in der Tat keine Lichtzeichenanlage. Trotz dieses schweren Straftatbestandes handelt ein solcher Täter aber sehr überlegt. Er kalkuliert bewußt ein, ob er es noch schafft, bei Rot vor dem Zug die Kreuzung zu passieren. Natürlich stellen diese Leute immer noch eine Gefahr dar, aber meistens geht das ja gut. Nicht selten dürfte es sich um "erfahrene" Wiederholungstäter handeln. Eher selten dagegen passiert es, dass jemand träumt, abgelenkt ist oder nur eine sehr menschliche Fehlentscheidung trifft, die Sekunden später zu einem verhängnisvollen Unfall führen kann, wie eben im vorliegenden Fall. Die Quote der Verstöße ohne Vorsatz mag geringer sein, in der Folge sind diese Fehler wegen der völligen Ahnungslosigkeit ob der lauernden Gefahr aber wesentlich verhängnisvoller. Und genau deswegen macht es absolut Sinn, hier sichernde Maßnahmen zu ergreifen, meinetwegen durch eine rote Ampel oder sonstwas.
Knipser1
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Knipser1 »

Hallo Rolf,

ein Andreaskreuz übersehen kann man eigentlich nicht.

Immerhin kommen vor einem Bahnhübergang Warnschilder wie "unbeschrankter Bahnhübergang" und 3 mal die Warnbaken. Teilweise bei Unübersichtlichkeit auch noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h.

Ich finde, ein BÜ ist in der Hinsicht doch besser "ausgeschildert" als jedes Stop- bzw. "Vorfahrt-achten" Schild.

Wer ein Andreaskreuz "übersieht", der WILL das übersehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, das einer über einen Bahnübergang brettert und erst beim Schlag der Fahrwerksfederung gegen die Karosserie bemerkt "hoppla, das war wohl ein Bahnübergang".

Viele Grüße

Guido
Dieselpower

Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Dieselpower »

Das sehe ich genauso wie Guido...
Welche Kreuzung wird schon vorher angekündigt wie ein BÜ, und das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" oder "Stop" hat die gleichen Farben wie ein Andreaskreuz. Aber das Andreaskreuz ist viel größer und markanter, und meist auch noch beidseitig aufgestellt. Also wofür das ganze Herumgeeier ob sicher genug oder nicht?
Und um die Frage von weiter oben aufzugreifen:
Oft ist in den BeNeLux-Staaten sogar noch ein permanentes weißes Blinklicht zur Erregung der Aufmerksamkeit geschaltet, welches durch rotes Wechselblinken und Glocke ersetzt wird, sobald die Anlage aktiviert wird.
Ansonsten ist das rote (Wechsel)Blinklicht Standard am BÜ, nur bei uns natürlich wieder nicht. Aber wie schon gesagt, ein Andreaskreuz ist zu betrachten wie "Vorfahrt gewähren", da klappts doch auch! Und (was manche nicht wissen) bei offener Schranke und dunklem Warnlicht ist mit einem Zug zu rechnen und entsprechend zu fahren...
Hier noch einmal der Originaltext von § 19 der StVO:

§19 Bahnübergänge

(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),

auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und

in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht.

Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.

(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn

sich ein Schienenfahrzeug nähert,

rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,

die Schranken sich senken oder geschlossen sind, oder

ein Bahnbediensteter Halt gebietet.

Hat rotes Blinklicht die Form eines Pfeiles, so hat nur zu warten, wer in die Richtung des Pfeiles abbiegen will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden.

(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Züge haben in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 und 3 außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können und dürfen, schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake (Zeichen 162) zu warten.

(4) Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten.

(5) Wer einen Fuß-, Feld-, Wald- oder Radweg benutzt, muß sich an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz entsprechend verhalten.

(6) Vor Bahnübergängen ohne Vorrang der Schienenfahrzeuge ist in sicherer Entfernung zu warten, wenn ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet. Werden gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben, gilt § 37 Abs. 2 Nr. 1 entsprechend.

(7) Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemand blenden.



Noch Fragen?
"Übersehen" gilt nicht, heute ist es ein Andreaskreuz, morgen ein Motorrad und übermorgen ein Schulbus...."nur übersehen!"
Rolf
Oberamtsrat A13
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Rolf »

Ihr solltet Euch vielleicht doch mal die Aussage des bemitleidenswerten Verursachers vor Augen halten (s. o.). Er hat schlicht und ergreifend nicht damit gerechnet, dass ein Zug kommt. In einem Land, wo es (leider) zahllose stillgelegte oder fast nicht mehr befahrene Strecken gibt, und das nicht zuletzt in der Eifel, lässt die Aufmerksamkeit für ein Andreaskreuz nun mal nach. Die ganzen stillgelegten Strecken, an denen noch mehr oder weniger zugewachsene Andreaskreuze stehen, brauche ich hier ja wohl nicht aufzuzählen. Alte Andreaskreuze ohne "reale" Funktion stehen nun mal (noch) zahlreich herum. Mit den Jahren schleicht sich dann bei der Normalbevölkerung (die nicht jeden Tag hier im Forum aktiv ist und über jede Reaktivierung Bescheid weiß) eine gewisse Nachlässigkeit gegenüber Andreaskreuzen ein. Bei Ampeln, würden sie funktionslos an der Straße stehen und "rot" zeigen, wäre es sicher ähnlich. Es ist daher nachvollziehbar, dass diese Situation (zu viele Andreaskreuze ohne Funktion) und jahrzehntelange Stilllegungspolitik zu einer entsprechenden Fehleinschätzung führen können, gerade dann, wenn man von (noch) aktiven Bahnstrecken überwiegend Lichtzeichen gewohnt ist. M. W. ist etwa die Eifelhauptstrecke ziemlich durchgängig (ausnahmslos???) mit Lichtzeichenanlagen ausgerüstet. So wird der Laie schnell, bewusst oder unbewusst, die Schlussfolgerungen ziehen: Lichtzeichen = aktive Bahnstrecke. Keine Lichtzeichen = stillgelegte Bahnstrecke (trotz Andreaskreuz). Ich bin davon überzeugt, dass der Fahrer den Fehler wahrscheinlich nicht begangen und mit großer Wahrscheinlichkeit angehalten hätte, wäre ein Lichtzeichen vorhanden gewesen. Genau das ist der Grund, warum Lichtzeichen Sinn machen. Es macht daher auch keinen Sinn, auf die über 100jährige Tradition der Andreaskreuze zu verweisen und deren erprobte Funktion für ausreichend zu erklären. Im 19. Jh. war auch überall Verkehr, wenn da ein Andreaskreuz stand. Und rote Ampeln gab es auf der anderen Seite noch gar nicht. Dafür gibt es sie jetzt, und auf der anderen Seite viele kaum noch befahrene bzw. gänzlich inaktive Strecken (mit Andreaskreuzen). Die Situation hat sich also gänzlich geändert, und die Wahrnehmung auch. Was spricht also dagegen, mit der Zeit zu gehen und entsprechend zu reagieren? Die beste (kurzfristige) Antwort hat die HWB gegeben; es gibt eine Aufklärungskampagne. Das ist schon mal sehr gut. Trotzdem würden Lichtzeichen die Sicherheit vor Fehlern, wie im vorliegenden Fall, weiter erhöhen. Daran habe ich nicht den geringsten Zweifel!
Dieselpower

Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Dieselpower »

Ich gebs auf.... :roll:
Dieselpower

Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)

Beitrag von Dieselpower »

Das mit dauerhaft geschlossenen Schranken sollte eigentlich durch die in jeder Anlage vorhandene Grundstellerzeit verhindert werden (Was wohl bei dieser oben erwähnten Anlage gestört war), deshalb muß man als Tf auch anhalten, wenn man im Bereich der Einschaltstrecke zum Halten gekommen oder langsamer als 20 km/h geworden ist, da nicht mehr gewährleistet ist, daß die Grundstellerzeit noch nicht abgelaufen ist, und die Anlage wieder öffnet.
Auch wenn dann die Schranken noch zu sind bzw. Blinklicht oder Ampel an sind, ist vor dem Bü zu halten und manuell aus- und wieder einzuschalten. Sind keine Schlüsselschalter vorhanden, oder sind sie defekt, ist sehr langsam und vorsichtig nach Achtungspfiff vorzuziehen bis zur Fahrbahnmitte und dann schnellstmöglich zu räumen. Also von Seiten der Bahn ist da auch einiges zu beachten.
Peter, dein Verhalten an besagtem BÜ war vorbildlich, das sollte man ungeschminkt so sagen, aber leider ist das nicht die Regel, da mußt Du mir ja sicher beipflichten. Den Schulbusfahrer hätte man sofort ablösen müssen...!
Okay, ein evtl. herankommender Zug hätte sicher keine Ordnungsmeldung am BÜ-Signal erhalten, und hätte sich mit 99,99% iger Sicherheit verhalten, wie oben beschrieben, nicht zuletzt auch, weil bei uns dank PZB (früher Indusi) ja jede Kleinigkeit im Fahrtverlauf auf Meter und Sekunde genau registriert wird, inklusive Signalstellungen wenn PZB vorhanden, wobei da nur zwischen Warnstellungen und Nicht-Warnstellungen unterschieden werden kann. BÜs sind immer kritisch, auch für uns Schienengebundene...da macht man keinen Spaß mit, aber wenn das so weitergeht, halten wir demnächst erst mal an jedem Bü an, und überzeugen uns, ob wir ohne Störung des Individualverkehrs den BÜ passieren können...
Und eine (temporäre) Verkehrsausdünnung oder Stillegung ist kein Grund, ein in der StVO verankertes Schild zu mißachten. Besonders dann nicht, wenn die Gleise nicht gerade mit meterdicken Bäumen bewachsen ist, wie damals in Dierdorf, wo ich selber (und zahlreiche Kollegen)nach der Reaktivierung trotz vollständiger Warnkleidung, roter Lampe/Flagge und reflektierendem Andreaskreuz schon manches Mal uns nur noch mit einem Hechtsprung vor einem herandonnernden LKW (Mit 70 durch den Ort!) retten konnten, wenn man denn überhaupt erst auf die Fahrbahn kam, da hält doch keiner an, auch wenn der Zug sichtbar dort steht. Lebensgefährlich!!! Ein Kollege wurde von einer Dame mit Stern auf der Haube sogar mit Hupen, Handbewegungen und langsamem Heranfahren (!) genötigt, er möge doch bitte aus dem Weg gehen!!! Und das, obwohl die 4 1/2 m hohe und 12 m lange Lok mit den Puffern schon bis zum Gehweg stand! Okay, sowas gehört eigentlich sofort aus dem Verkehr gezogen, aber diese Dame gondelt wohl heute noch genauso durch die Gegend!
Natürlich kann man mal unaufmerksam sein, aber diese Unaufmerksamkeit ist per StVO eigentlich auch unzulässig. Mangelnde Aufmerksamkeit ist eine Ordnungswidrigkeit, und wird auch entsprechend bestraft, wenn die Polizei es mitbekommt. Ich habe diese 75 Mark auch damals schon einmal bezahlt, als ich meinen Vordermann touchiert hatte, weil ich in ne andere Richtung geguckt hatte, als vor mir zum Linksabbiegen gebremst wurde. Der "Tatbestand" lautete: Fehlen der für den Straßenverkehr erforderlichen Aufmerksamkeit!
Das hat jetzt nichts mit sturer Haltung meinerseits zu tun. Ich kann auch nicht quer über einen Kreisel drüberbrettern mit dem Satz: "Das hier war letzte Woche noch eine Vorfahrtsstraße, und die bleibt es auch!".
Und bitte keine neue Grundsatzdiskussion über die armen LKW-Fahrer, die keine Parkplätze zum Übernachten finden, ständig unter Termindruck des Chefs stehen, zu Ordnungswidrigkeiten genötigt werden und für den Schrottzustand ihrer Fahrzeuge gar nix können usw...Ich möchte den Job nicht machen, er ist mit Sicherheit stressig und teilweise unmenschlich, aber diese LKWs hier kamen aus der Region (laut Radiomeldung) und waren Nahverkehrs-LKWs. Die wollten schlicht und einfach ihren 2er Konvoi nicht geteilt bekommen und flott in den Feierabend.... Denn wenn die Fahrgäste beide LKWs sehen konnten, konnte man mit Sicherheit auch den VT vom LKW aus sehen.
Gesperrt