Warnung des Eisenbahn-BundesamtesZweifel an Sicherheit von Güterwaggon-Achsen
Zehntausende Güterwaggons müssen auf den Prüfstand.
Bei zehntausenden tonnenschweren Güterwaggons auf dem europäischen Gleisnetz muss an der Sicherheit der Achsen gezweifelt werden. Wie das Eisenbahn-Bundesamts mitteilte, kann der Nachweis der ''Dauerfestigkeit'' für zwei Achstypen bei Lasten von mehr als 20 Tonnen nicht geführt werden, heißt es in einem Schreiben an alle Bahnunternehmen vom 28. Mai.
Die Deutsche Bahn kam bereits einer amtlichen Empfehlung nach und belädt die betroffenen Waggons vorerst nur noch so schwer, dass die Achslast unter 20 Tonnen bleibt, wie eine Sprecherin in Berlin sagte. Bei der Bahntochter DB Schenker Rail, die fast 120.000 eigene und gemietete Güterwaggons hat, sind den Angaben zufolge 60.000 Waggons mit zusammen 180.000 Achsen betroffen. Europaweit sind demnach rund 600.000 solcher Standardachsen in Güterwagen im Einsatz.
Entgleisung nach Achsbruch im April
Das Eisenbahn-Bundesamt verwies darauf, dass die Sicherheitszweifel in Zusammenhang mit einem Achsbruch bekanntgeworden seien. Laut Deutscher Bahn war Anfang April ein Güterzug der österreichischen Bahn mit DB-Wagen entgleist. Hintergrund ist, dass die europäischen Bahngesellschaften im grenzüberschreitenden Frachtverkehr über einen Fahrzeugpool zusammenarbeiten. Über mögliche Maßnahmen werde daher mit Behörden und anderen europäischen Bahnen gesprochen, hieß es.
Generell sind Achsen von Güterwagen nach Vorgabe des Eisenbahn- Bundesamts regelmäßig auf Betriebssicherheit zu prüfen. Beobachtet werden müssen unter anderem der Oberflächenzustand und der Rostschutz der Achsen, die von den Fachleuten Radsatzwellen genannt werden.
ICE-T-Züge werden häufiger kontrolliert
Im Personenverkehr machen Achsen-Probleme der Deutschen Bahn ebenfalls zu schaffen. Nach der Entdeckung zweier millimetertiefer Risse müssen die ICE-T-Hochgeschwindigkeitszüge bis auf weiteres deutlich häufiger zur Achskontrolle per Ultraschall in Werkstätten als ursprünglich vorgesehen. Ein Gutachten zu einem Achsbruch eines ICE 3 im Juli 2008 in Köln ist bisher nicht veröffentlicht worden. Gestern hat die Deutsche Bahn die ICE-T-Flotte nach den Sicherheitsprüfungen wieder auf die Gleise geschickt.
Quelle: tagesschau.de
Warnung des Eisenbahn-BundesamtesZweifel an Sicherheit von G
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Warnung des Eisenbahn-BundesamtesZweifel an Sicherheit von G
Gruß aus dem Westerwald
Wolfgang
Für eine V100(exDB) oder Nohab und den Krabbenkutter der PKP ST43 las ich alles stehen!
Wolfgang
Für eine V100(exDB) oder Nohab und den Krabbenkutter der PKP ST43 las ich alles stehen!
Re: Warnung des Eisenbahn-BundesamtesZweifel an Sicherheit von G
Dann gibt es ja wieder was zu tun im KG Kombiwerk ![Confused :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
![Confused :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Re: Warnung des Eisenbahn-BundesamtesZweifel an Sicherheit von G
Und nachfolgend die offizielle Presse-Verlautbarung des EBA von heute Mittag
(Die Interpretation muss da jeder selbst vornehmen
):
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 90
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Instandhaltung und Dauerfestigkeitsnachweis bei Radsatzwellen von Güterzügen
Grundsätzlich obliegt die betriebssichere Instandhaltung von Güterwagen (entsprechend § 4 Abs. 1 Allgemeines
Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 31 und 32 AEG) den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Haltern von
Eisenbahnfahrzeugen. Im Juli 2007 hat das Eisenbahn-Bundesamt zusätzlich zu den gesetzlichen Grundlagen
eine Allgemeinverfügung erlassen, die für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und Halter von Güterwagen vor-
schreibt, dass sie für Radsätze entsprechende Instandhaltungsprogramme vorzuhalten haben.
Hintergrund der Allgemeinverfügung waren europaweit sieben Radsatzwellenbrüche.
Auf Grund eines Radsatzwellenbruchs in Österreich am 09.04.2009 hat das Eisenbahn-Bundesamt die Eisenbahn-
verkehrsunternehmen und die Halter von Güterwagen mit Schreiben vom 28. Mai 2009 darüber informiert, dass
der Dauerfestigkeitsnachweis für die Radsatzwellen der Bauarten 088 und 188 nicht für alle Wagenbauarten mit
Radsatzlasten von mehr als 20 t geführt werden kann. Inzwischen sind dem Eisenbahn-Bundesamt drei weitere
Ereignisse bekannt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist keiner dieser Brüche auf einen nicht vorhandenen Dauer-
festigkeitsnachweis zurückzuführen.
Das Eisenbahn-Bundesamt geht davon aus, dass alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und Halter ihrer gesetz-
lichen Sicherheitsverantwortung nachkommen und die Dauerfestigkeitsnachweise für die Radsatzwellen der Bau-
arten 088 und 188 prüfen. Sofern die Nachweise nicht möglich sind, haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen
und Halter Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit einzuleiten.
Das Eisenbahn-Bundesamt überprüft dies im Rahmen Eisenbahnaufsicht.
Zusatzinformation zu den einzelnen Ereignissen:
Folgende Radsatzwellenbrüche waren die Basis für die Allgemeinverfügung vom 10.07.2007:
25.10.2004 in Merzig (D),
27.01.2005 in Thun (CH),
30.11.2005 in Gelsenkirchen (D),
01.12.2005 in Aarau (CH),
01.03.2006 in Salzburg-Gingl (A),
26.07.2006 in Brig (CH) und
17.08.2006 in Mühlehorn (CH)
Im Zusammenhang mit dem Ereignis in St. Peter-Seitenstetten in Österreich am 09.04.2009 sind dem Eisenbahn-
Bundesamt drei weitere Radsatzwellenbrüche des betroffenen Typs (Bauarten 088 und 188) bekannt:
09.07.1996 in Neuhof,
01.03.1999 in Darmstadt-Eberstadt und
29.09.1999 in Winsen (Luhe)
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist keiner dieser Brüche auf einen nicht vorhandenen Dauerfestigkeitsnachweis
zurückzuführen.
Die Allgemeinverfügung und das Schreiben aus Mai 2009 finden Sie auch auf den Websites des Eisenbahn-Bundesamtes:
http://www.eba.bund.de/cln_015/nn_20224 ... A4tze.html
(Die Interpretation muss da jeder selbst vornehmen
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 90
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Instandhaltung und Dauerfestigkeitsnachweis bei Radsatzwellen von Güterzügen
Grundsätzlich obliegt die betriebssichere Instandhaltung von Güterwagen (entsprechend § 4 Abs. 1 Allgemeines
Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 31 und 32 AEG) den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Haltern von
Eisenbahnfahrzeugen. Im Juli 2007 hat das Eisenbahn-Bundesamt zusätzlich zu den gesetzlichen Grundlagen
eine Allgemeinverfügung erlassen, die für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und Halter von Güterwagen vor-
schreibt, dass sie für Radsätze entsprechende Instandhaltungsprogramme vorzuhalten haben.
Hintergrund der Allgemeinverfügung waren europaweit sieben Radsatzwellenbrüche.
Auf Grund eines Radsatzwellenbruchs in Österreich am 09.04.2009 hat das Eisenbahn-Bundesamt die Eisenbahn-
verkehrsunternehmen und die Halter von Güterwagen mit Schreiben vom 28. Mai 2009 darüber informiert, dass
der Dauerfestigkeitsnachweis für die Radsatzwellen der Bauarten 088 und 188 nicht für alle Wagenbauarten mit
Radsatzlasten von mehr als 20 t geführt werden kann. Inzwischen sind dem Eisenbahn-Bundesamt drei weitere
Ereignisse bekannt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist keiner dieser Brüche auf einen nicht vorhandenen Dauer-
festigkeitsnachweis zurückzuführen.
Das Eisenbahn-Bundesamt geht davon aus, dass alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und Halter ihrer gesetz-
lichen Sicherheitsverantwortung nachkommen und die Dauerfestigkeitsnachweise für die Radsatzwellen der Bau-
arten 088 und 188 prüfen. Sofern die Nachweise nicht möglich sind, haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen
und Halter Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit einzuleiten.
Das Eisenbahn-Bundesamt überprüft dies im Rahmen Eisenbahnaufsicht.
Zusatzinformation zu den einzelnen Ereignissen:
Folgende Radsatzwellenbrüche waren die Basis für die Allgemeinverfügung vom 10.07.2007:
25.10.2004 in Merzig (D),
27.01.2005 in Thun (CH),
30.11.2005 in Gelsenkirchen (D),
01.12.2005 in Aarau (CH),
01.03.2006 in Salzburg-Gingl (A),
26.07.2006 in Brig (CH) und
17.08.2006 in Mühlehorn (CH)
Im Zusammenhang mit dem Ereignis in St. Peter-Seitenstetten in Österreich am 09.04.2009 sind dem Eisenbahn-
Bundesamt drei weitere Radsatzwellenbrüche des betroffenen Typs (Bauarten 088 und 188) bekannt:
09.07.1996 in Neuhof,
01.03.1999 in Darmstadt-Eberstadt und
29.09.1999 in Winsen (Luhe)
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist keiner dieser Brüche auf einen nicht vorhandenen Dauerfestigkeitsnachweis
zurückzuführen.
Die Allgemeinverfügung und das Schreiben aus Mai 2009 finden Sie auch auf den Websites des Eisenbahn-Bundesamtes:
http://www.eba.bund.de/cln_015/nn_20224 ... A4tze.html