Horst Heinrich hat geschrieben:Man müßte die ganze Strecke unter Denkmalschutz stellen!!
Die mechanischen Stellwerke und die z.T. noch gut erhaltenen EG's....
Hallo Horst,
da sprichst Du ein ganz besonderes Thema an:
Die Landesgrenze zwischen Diez und Limburg machst nicht einfacher ...
Hier die bislang leider überschaubaren Denkmale im Rhein-Lahn-Kreis:
http://forum.rail-server.de/viewtopic.p ... 99&p=90608
Etwas besser sieht es auf dem hessischen Abschnitt innerhalb des
Landkreises Limburg-Weilburg aus. Ab der Stadtgrenze Limburg bis
zur Kreisgrenze bei Löhnberg ist die Trasse, Tunnel, Brücken und
alle Hochbauten (Empfangsgebäude, Stellwerke, Bahnwärterhäuser)
"Baudenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit". Dies beinhaltet aller-
dings bislang nicht die technische Ausrüstung mit z.B. den mechan.
Stellwerksanlagen. Hier können durch den Eigentümer derzeit noch
"Rückbauten" vorgenommen werden, ohne dass der Hessische Denk-
malschutz eine erfolgreiche Möglichkeit hat, dies zu verhindern.
In Rheinland-Pfalz ist das Problem unendlich größer, da es hier schon
reicht, wenn der Eigentümer erklärt, dass er "keine Nutzung" mehr für
ein Gebäude (Güterschuppen, EG, Stw) habe - und schon sind dem
Denkmalschutz "die Hände gebunden".
Wie sich mit dieser Gesetzgebung überhaupt noch etwas wirksam
schützen lässt, ist mir ein Rätsel.
Gruß Hans-Peter