Im neuen EK werden Zahlen genannt, in welchem Umfang die DB AG seit 1994
Schieneninfrastruktur "eingespart" hat, u.a. durch den Abbau von Weichen-
verbindungen, aber auch durch die Reduzierung von Gleisanschlüssen.
Leider ist über diese Zahlen im Internet nichts zu finden.
Kann jemand die (m.W. vier) Positionen mal hier ins Forum nehmen?
(Oder kennt einen Link auf diese Statistiken ... )
Besten Dank im Voraus
HP
Edit hat den Titel für weitere Beispiele geändert
Rückbau von Schieneninfrastruktur (Zahlen u Bspl)
Rückbau von Schieneninfrastruktur (Zahlen u Bspl)
Zuletzt geändert von eta176 am So 16. Nov 2008, 22:35, insgesamt 2-mal geändert.
Danke Martin für den prompten Service
Die Zahlen sind wirklich erschütternd
Da fragt man sich, weshalb es ein Bundes-Förderprogramm zur Einrichtung neuer Anschlussgleise gibt, während die DB Netz AG
mit der Umsetzung von "Mora C" Hunderten von Anschließeren gekündigt hat und bei jeder sich bietenden Gleis-Umbaumaßnahme
Weichen rigoros abbaut. - Immerhin gibt es jetzt die Notwendigkeit "Kapazitätseinschränkungen" beim EBA kund zu tun.
Allerdings werden solche gekündigten und nicht mehr bedienten Anschlussgleise weiterhin heimlich still und leise "entsorgt", weil
für sie die Notwendigkeit zur Ausschreibung nicht mehr besteht
Hallo Henning,
wo hast Du die ausgebaute Weichenzunge entdeckt
Gruß HP
Die Zahlen sind wirklich erschütternd
Da fragt man sich, weshalb es ein Bundes-Förderprogramm zur Einrichtung neuer Anschlussgleise gibt, während die DB Netz AG
mit der Umsetzung von "Mora C" Hunderten von Anschließeren gekündigt hat und bei jeder sich bietenden Gleis-Umbaumaßnahme
Weichen rigoros abbaut. - Immerhin gibt es jetzt die Notwendigkeit "Kapazitätseinschränkungen" beim EBA kund zu tun.
Allerdings werden solche gekündigten und nicht mehr bedienten Anschlussgleise weiterhin heimlich still und leise "entsorgt", weil
für sie die Notwendigkeit zur Ausschreibung nicht mehr besteht
Hallo Henning,
wo hast Du die ausgebaute Weichenzunge entdeckt
Gruß HP
Zuletzt geändert von eta176 am So 16. Nov 2008, 22:34, insgesamt 2-mal geändert.
- Basaltlunkerschotter
- Amtsrat A12
- Beiträge: 1017
- Registriert: Mo 30. Jul 2007, 15:08
Ich stelle mal unverfroren, n?chtern und vielleicht auch ketzerisch wirkend, die einfache Frage:
F?r wen und wie lange soll ein EIU eine bestimmte Infrastruktur vorhalten ?
Auch betriebslose bzw stillliegende Infrastrukturen verursachen Kosten. Und wenn, (je nach Gusto) die Kommunal.-, Kreis.- oder Landespolitik zur Bedienung von Regionalstrecken im Kanon "Njet" sagen, (ich denke an die Aar-Salzb?de-Bahn mit ihrem positiven NKU-Wert) und sich partout kein anderes EIU zur Pflege findet, warum soll dann bei berechbaren Nullerl?sen........
Am Beispiel der Horlofftalbahn (zwischen W?lfersheim und Hungen) hat der Zeitraum zwischen der Einstellung der Verkehrsleistungen nach Abbestellung eben dieser Nahverkehre im April 2003 bis zum Wirksamwerden des Stillegungsstatuses nach Abschlu? des Ausschreibungsverfahrens im Juni 2004 rund 14 Monate gedauert.
Steht denn Bittesch?n aktuell z.Bsp. zur Pflege des Anschlu?es in Wilsenroth ein Verein oder andere juristische Person in Sinne eines EIU zur Verf?gung, der sich "nur" um die paar Meter Gleis k?mmern m?chte?
Die Etablierung von NE- EVU hat in der j?ngeren Vergangenheit einige Unternehmen zum Markt gef?hrt.
Leider ist diese Liberalisierung in Bezug auf EIU noch Entwicklungsbed?rftig.
Leider h?lt sich auch die Politik bei der F?rderung solcher Projekte vornehm zur?ck oder erkennt nicht bzw mi?achtet den Handlungsbedarf.
F?r wen und wie lange soll ein EIU eine bestimmte Infrastruktur vorhalten ?
Auch betriebslose bzw stillliegende Infrastrukturen verursachen Kosten. Und wenn, (je nach Gusto) die Kommunal.-, Kreis.- oder Landespolitik zur Bedienung von Regionalstrecken im Kanon "Njet" sagen, (ich denke an die Aar-Salzb?de-Bahn mit ihrem positiven NKU-Wert) und sich partout kein anderes EIU zur Pflege findet, warum soll dann bei berechbaren Nullerl?sen........
Am Beispiel der Horlofftalbahn (zwischen W?lfersheim und Hungen) hat der Zeitraum zwischen der Einstellung der Verkehrsleistungen nach Abbestellung eben dieser Nahverkehre im April 2003 bis zum Wirksamwerden des Stillegungsstatuses nach Abschlu? des Ausschreibungsverfahrens im Juni 2004 rund 14 Monate gedauert.
Steht denn Bittesch?n aktuell z.Bsp. zur Pflege des Anschlu?es in Wilsenroth ein Verein oder andere juristische Person in Sinne eines EIU zur Verf?gung, der sich "nur" um die paar Meter Gleis k?mmern m?chte?
Die Etablierung von NE- EVU hat in der j?ngeren Vergangenheit einige Unternehmen zum Markt gef?hrt.
Leider ist diese Liberalisierung in Bezug auf EIU noch Entwicklungsbed?rftig.
Leider h?lt sich auch die Politik bei der F?rderung solcher Projekte vornehm zur?ck oder erkennt nicht bzw mi?achtet den Handlungsbedarf.
ich wollt, es wäre Abend und die Preußen kämen
Ich denke mal, solange, wie ein nachvollziehbares Interesse und ein konkretes Verkehrsbedürfnis erkennbar sind,Basaltlunkerschotter hat geschrieben:Für wen und wie lange soll ein EIU eine bestimmte Infrastruktur vorhalten ?
müsste intakte Infrastruktur nicht nur vorgehalten, sondern zur Nutzung sogar - offensiv - angeboten werden.
(Schließlich sind zur Errichtung dieser Infrastruktur Steuergelder in erheblichem Ausmaß geflossen.)
Ein Beispiel:
- Es gibt einen erheblichen Bedarf für eine längerfristige Verladung von Holz auf die Schiene (Verlader: landeseigene Forstämter).
- Die zur Verladung notwendigen Gleisanlagen - gerade mal 20 Jahre in Betrieb - befinden sich im Eigentum einer Bundesanstalt (nicht DB AG).
- Diese ist nicht bereit, als EIU den darauf geplanten Güterverkehr eigenverantwortlich durchzuführen oder zu gestatten.
- Mögliche Begründung: Die Verladeanlage wird nicht mehr für den "ursprünglichen Bestimmungszweck" genutzt.
Es kann meines Erachtens nicht sein, dass die Akteure zunächst über das Landes- und Bundesverkehrsministerium ihren Einfluß geltend
machen müssen, damit die "Bundesanstalt" huldvoll die Genehmigung erteilt, dass ein privates EIU die Genehmigung erhält, diesen Gleis-
anschluß - zeitlich begrenzt - betreiben zu dürfen.
Zweites Beispiel:
Ebensowenig darf - für mein Empfinden - das Schienen-Bundesunternehmen "auf kaltem Wege" Rückbauten von Lade- und Anschluss-
gleisen vornehmen, nur weil die konzerneigene Gütertochter meint, diesen oder jenen Tarifpunkt plötzlich nicht mehr bedienen zu wollen.
Während Gleisinstandsetzungen und Weichenerneuerungen für den konzerneigenen Güterbetrieb offenbar ohne Wimpernzucken erfolgen,
rückt nach einer Kündigung der Gleise fast umgehend der Abrißbagger an, um ggf. erforderliche Ersatzinvestitionen zu sparen. Mögliche
Interessenten oder neue Nutzer haben meist gar keine Chance, die Infrastruktur weiter zu betreiben, weil der Gleisbau zwischenzeitlich
vollendete Tatsachen geschaffen hat.
Eine Bitte: Es sollten jetzt keine konkreten Stationen den Beispielen zugeordnet werden
(Insider wissen es, weitere Interessenten melden sich bitte per PN)
Gruß Hans-Peter