julian hat geschrieben:
Horlofftalbahner hat geschrieben:Ja, theoretisch w?re eine Befahrung bis Allendorf/Lda. m?glich, leider hat das EBA seit der letzten Befahrung anno 1996 keine Befahrung der Strecke hinter Mainzlar mehr genehmigt, obwohl die Strecke dank der LB AG komplett profilfrei geschnitten ist.
Das ist jetzt vielleicht Korinthe, aber ist nicht inzwischen der LfB zust?ndig nachdem die Lumdatalbahn keine DB-Netz-Strecke mehr ist!? Ein Anlass zur Hoffnung...?
Gru?
Julian
Ihr Schlauberger!
1.) theoretisch ist die Befahrung der Lumdatalbahn im betriebslosen Abschnitt nicht m?glich, weil Fahrplanbestellungen seitens des EIU unter Hinweis auf deren "Stillegungsstatus" abgelehnt werden.
2.) praktisch ist es jedoch m?glich ein kleines St?ck zu befahren, weil die Trasse als eine von nur sehr wenigen in der BRD gepflegt wird.
3.) real ist alleine die Gr?npflege nicht ausreichend um die Befahrung zu legitimieren. Denn es sind M?ngel an den wenigen Holzschwellen (verlegt im Bereich der B?) vorhanden und Wasserdurchl?sse zu reparieren. Nur wenn wirklich absolut l?ckenlos auch alles OK ist, dies durch Messprotokoll auch dokumentiert wird, kann in Ausnahmef?llen die Netzbetreiberin freie Fahrt gew?hren. Das EIU ist jedoch (ausnahmsweise) nicht verpflichtet die betriebslose Trasse betriebsf?hig vorzuhalten. Das ist so ?hnlich wie bei der Wiehltalbahn.
3.) DB Netz AG ist nach wie vor verantwortlich f?r den Abschnitt ab Mainzlar/Didierwerke km 21,800 bis Londorf und Eigent?merin der gesamten Strecke -also auch ab Lollar. Denn der Abschnitt FLOL - FMAI ist "nur" verpachtet an eine kommunale Gesellschaft. Diese wiederum hat die HLB mit der Wahrnehmung der EIU Aufgaben beauftragt.
4.) die LB AG betreibt offenkundig nur die Gr?npflege im betrieblosen Bereich. Dort ist diese Gesellschaft aber schon seit 1993 aktiv.
5.) der LfB hat die Strecke pers?nlich zuletzt in 2004 inspiziert
6.) DB Netz AG nimmt die Verkehrswegsicherungspflichten gewissenhaft wahr, pr?ft in festen kurzen Intervallen alle relevanten Bauwerke und B?. (das ist die Regel bei allen stillliegenden Schienenwegen) So sich Handlungsbedarf ergibt, wird, weil Gefahr im Verzug ist, auch ein Mangel an einer unbefahrenen Bahnbr?cke behoben. (dies betrifft z.Bsp. auch die Viadukte in Hartenrod an der Aar-Salzb?de-Bahn, oder Br?ckenbauwerke an der Kanonenbahn)
Noch Fragen, Kienzle?