Der Fahrer des Begleitfahrzeugs der 4. Generation (BF 4) wird zum "Verwaltungshelfer der Polizei zur privaten Begleitung von Großraum- und Schwertransporten".
Ein BF4 Fahrzeug:
- hat eine um 360 Grad drehbare Signalanlage (WVZ Anlage), die 11 Zeichen, beim BF 3 drei Zeichen, auch im automatischen Wechsel auf dem Dach zeigen kann, die Stellung und welches zeichen die Anlage zeigt wird automatisch aufgezeichnet!
- hat entsprechende rot-weiße Markierungen auch an Front und Seiten
- die Karosseriefarbe schwefelgelb (RAL 1016) ist Vorschrift
- darf keine Werbung tragen (auch Firmenname/-logo, Telefonnummer oder Fahrzeug-Embleme deshalb die schwarzen Mercedes Sterne)
- muss im Gegensatz zum BF3- und BF3plus-Fahrzeugen das Schild „Schwertransport“ retroreflektierend sein.


Ein BF 3 mit einer WVZ Anlage, welche die 11 Zeichen des BF 4, nur nach hinten, zeigen kann, ist ein BF 3plus. Auch hier ist die Aufzeichnung des gezeigten Zeichens Vorschrift.
Die Farbe schwefelgelb ist beim BF 3plus nicht vorgeschrieben, und die Markierungen an den Seiten und der Front fehlen ebenfalls.