schimi hat geschrieben:InterCargo hat geschrieben:
Leider arbeitet da mal wieder einer ohne "Köpfchen!"
InterCargo
Der trägt doch eine Kappe, vieleicht ist es ja eine Anstoßkappe.......
Ansonsten schließe ich mich dem Lob für die Bilder an, auch wenn mir bei der Lok nur der Sound gefällt.
Hallo schimi,
ich bedauere, ich muss dir widersprechen, bitte schau mal hier ...
Im Sinne dieser GUV-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
1. Industrieschutzhelme sind Kopfbedeckungen aus widerstandsfähigem Material, die den Kopf vor allem gegen
herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten und Anstoßen an feststehenden Gegenständen schützen sollen.
Siehe DIN EN 397 „Industrieschutzhelme“.
2. Industrie-Anstoßkappen sind Kopfbedeckungen, die den Kopf vor Verletzungen schützen sollen, die durch einen Stoß mit
dem Kopf gegen harte, feststehende Gegenstände verursacht werden.
Sie dürfen daher keinesfalls als Ersatz für Industrieschutzhelme verwendet werden.
Siehe DIN EN 812 „Industrie-Anstoßkappen“.
Vergleiche ...
http://www.euk-info.de/fileadmin/PDF_Ar ... t-2008.pdf
Warnkleidung
§ 7. Der Unternehmer hat für die im Gleisbereich tätigen Versicherten Warnkleidung zur Verfügung zu stellen. Die
Versicherten haben die Warnkleidung bei Arbeiten im Gleisbereich zu tragen.
Freundlich grüßt der
InterCargo