Bundesnetzagentur

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mendener
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Bundesnetzagentur

Beitrag von mendener »

PM der Bundesnetzagentur: "Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB Netz AG einen Feststellungsbescheid erlassen, der Form und Inhalt von Mitteilungen über beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen von Nutzungsbedingungen einschließlich der Listen der Entgelte von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) zum Gegenstand hat.

Betreiber der Schienenwege und Betreiber von Serviceeinrichtungen haben der Bundesnetzagentur beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen ihrer Benutzungsbedingungen sowie ihrer Entgeltlisten für die Eisenbahninfrastruktur im Rahmen eines formellen Verfahrens vorzulegen. Hieran anknüpfend kann die Bundesnetzagentur im Rahmen einer vierwöchigen Überprüfungsfrist den beabsichtigten Änderungen oder Neufassungen widersprechen, sofern diese mit den Vorschriften des Eisenbahnrechts über den Zugang zu Eisenbahninfrastruktur nicht übereinstimmen.

In der Vergangenheit wiesen Mitteilungen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen über beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen ihrer Nutzungsbedingungen häufig erhebliche Defizite auf. Dies betraf sowohl den Umfang als auch die Detailschärfe der Mitteilungen. Um derartige Probleme zukünftig zu vermeiden, wurden verbindliche Anforderungen definiert. Der Entscheidung gegenüber der DB Netz AG kommt eine Vorbildfunktion zu. Sie schafft für alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen Rechtssicherheit.

Die Leitgedanken der Entscheidung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1.Beabsichtigte Neufassungen oder Änderungen der Nutzungsbedingungen (Schienennetz-Benutzungsbedingungen oder Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen) sind der Bundesnetzagentur in einer Form mitzuteilen, die der Bundesnetzagentur eine sachgerechte Prüfung gemäß § 14e AEG ermöglichen.
2.Eine Mitteilung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen über die Neufassung oder Änderung der Nutzungsbedingungen gemäß § 14d Satz 1 Nr. 6 AEG beinhaltet eine verständliche Beschreibung des Mitteilungsgegenstands. Die beabsichtigten Änderungen oder der Umfang einer Neumitteilung müssen sowohl für die Bundesnetzagentur als auch im Stellungnahmeverfahren für die Zugangsberechtigten unmittelbar erkennbar sein.
3.Eine Mitteilung über beabsichtigte Neufassungen oder Änderungen von Entgeltgrundsätzen umfasst eine Darstellung der beabsichtigten Änderungen der Entgelthöhen.
4.Bei beabsichtigten Neufassungen oder Änderungen der Entgeltregelungen (Entgeltgrundsätze und/oder Entgelthöhen) hat der Betreiber der Schienenwege gemäß § 14d Satz 3 AEG darzulegen, dass die Entgeltfestsetzung den materiell-rechtlichen Vorgaben in § 14 Abs. 4 AEG entspricht.
5.Zu den materiell-rechtlichen Vorgaben in § 14 Abs. 4 AEG zählen neben der vorgegebenen Renditeobergrenze (Satz 1, 2. Halbsatz) insbesondere die Vorschriften zur Strukturierung der Entgelte (Satz 2), die Vorgaben zur Vermeidung von Marktausschlüssen (Satz 3) sowie die Vorgaben der sogenannten normativen Entgeltgrundsätze in den §§ 20ff EIBV (§ 14 Abs. 4 Satz 1, 1. Halbsatz AEG).
6.Zur Darlegung der Einhaltung der Renditeobergrenze umfasst die Mitteilungspflicht des Betreibers der Schienenwege bei beabsichtigter Neufassung oder Änderungen der Entgeltregelungen eine substantiierte Darstellung der prognostizierten Aufwendungen für Pflichtleistungen, der beabsichtigten Preise und der erwarteten Mengen.
7.Entspricht eine Mitteilung aus objektiver Sicht nicht den formellen Erfordernissen, beginnt die Prüfungsfrist gemäß § 14e Abs. 1 AEG nicht zu laufen. Sie beginnt dann erst mit dem Nachreichen aller für die Mitteilung erforderlichen Unterlagen oder einer erneuten, vollständigen Mitteilung.
8.Weist die Regulierungsbehörde nicht innerhalb der in § 14e Abs. 1 AEG normierten Fristen auf die Unvollständigkeit einer Mitteilung hin, kann die beabsichtigte Änderung den Zugangsberechtigten grundsätzlich wirksam mitgeteilt werden (vgl. § 14e Abs. 2 AEG).
9.Eine Mitteilung gemäß § 14d Satz 1 Nr. 6 AEG, die zwar den formellen Anforderungen genügt, die beabsichtigten Änderungen jedoch inhaltlich unzureichend darlegt, berechtigt die Bundesnetzagentur, gemäß § 14e Abs. 1 Nr. 4 AEG den beabsichtigten Änderungen zu widersprechen.
Zu den weiteren Einzelheiten wird demnächst eine Arbeitshilfe der Bundesnetzagentur erscheinen."
mendener
eta176
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Serviceeinrichtungen

Beitrag von eta176 »

Betreiber der Schienenwege und Betreiber von Serviceeinrichtungen haben der Bundesnetzagentur
beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen ihrer Benutzungsbedingungen sowie ihrer Entgeltlisten
für die Eisenbahninfrastruktur im Rahmen eines formellen Verfahrens vorzulegen.
Das ergäbe mich für mich ja noch einen Sinn, wenn es dabei um die frühzeitige Bekanntgabe von
kapazitätsvermindernden Rückbauten ginge ... aber offenbar ist das nicht Inhalt des "Feststellungs-
bescheides".
Stattdessen könnte die jetzt aufgebaute bürokratische Hürde sogar zu weiteren massiven Einschrän-
kungen führen, wenn man dem aufwendigen Verfahren mit der BNetzA entgehen will ?!?
Bahnminister

Re: Bundesnetzagentur

Beitrag von Bahnminister »

Was MTU schreibt ist wirklich nicht verkehrt :shock:

Mittlerweile scheint mir das EBA (Ein Abstellgleis für Beamte) eine Behörde zu sein, die mit aller Macht versucht, das Bestehen zu Rechtfertigen.
Egal um welchen Preis.
Zudem ist sie ein Instrument der Politik, welche versucht die Ausgabenseite zu minimieren (Infrastruktur und die Bahn allgemein). Man versucht sich, Reich zu sparen, koste es was es wolle.

Ich bin der Meinung, das es ohne EBA in Deutschland besser laufen würde.

Gruß
der Bahnminister
Horst Heinrich
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Re: Bundesnetzagentur

Beitrag von Horst Heinrich »

MTU hat geschrieben:Dies und auch andere Scheingefechte der BNetzA, des EBA und der ERA (European Railway Agency) lassen es mittlerweile billiger erscheinen, Infrastruktur stillzulegen, als sie gegen derartige unüberwindbare Bürokratismen hinweg weiterzubetreiben. Wo früher einmal einige wenige Beamte der Bundesbahn zum Wohle aller Bürger bestrebt waren, eine Flächenversorgung dieser Republik mit Bahndienstleistungen zu gewährleisten, werden heute Heerscharen an Beamten der verschiedensten neu geschaffenen Aufsichtsbehörden auf Konfrontationskurs gegen die von der Politik bewusst so privatisierte Bahn ins Feld geschickt. Mit dem Ergebnis, dass die "Gegenseite" natürlich auch Heerscharen an Juristen und Fachabteilungen aufbauschen muss, um in Widerspruchsverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht diese Schikanen abzuwehren. Billiger wäre es natürlich, die Streitobjekte kurzerhand EU weit zur Übernahme auszuschreiben. Da außer dem Molloch der DB Netz AG (=Bund) sowieso niemand es sich leisten kann, eine Infrastruktur, am besten noch mit möglichst vielen Kunstbauwerken (Tunnel, Brücken) wirtschaftlich zu betreiben, wäre dies das Ende der Eisenbahnen in Deutschland (außer vielleicht einiger weniger Korridorstrecken). Da hat Herr Wissmann von der Autolobby sicherlich gut lachen!
Bitte ausdrucken, ausschneiden, rahmen lassen und aufhängen.
Das ist -auf den kürzesten Nenner gebracht- die beste Analyse des Bahngeschehens in Deutschland. In diesem ganzen Wirrwarr zwischen Beamtenmacht und (Schein-)Liberalisierung des (Bahn-)Marktes gibt es nur einen Gewinner: Die vollkommen unproduktiven Bürokraten, die sich aus den mühsam erwirtschafteten Erträgen produktiver Menschen wie Zecken ernähren und ihre Ernährer zum Dank dafür auch noch schikanieren.
SOLANGE NICHT DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERWIRKT UND SIE MIR PERSÖNLICH AN DER HAUSTÜR ÜBERREICHT,BLEIBE ICH BEI DER ALTEN RECHTSCHREIBUNG.
eta176
Präsident der Deutschen Bundesbahn B11
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Re: Bundesnetzagentur

Beitrag von eta176 »

Bahnminister hat geschrieben:Ich bin der Meinung, das es ohne EBA in Deutschland besser laufen würde.
Gruß
der Bahnminister
Hallo "Bahnminister",
es geht bei der Sache ausnahmsweise mal nicht um das EBA, sondern um:
"Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen"
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/2.html
("Inhaltlich" - von den Bürokraten und Beamten - dürfte es allerdings nicht viel Unterschied
machen. :wink: )

Auf ein fachlich korrekt geführtes EBA möchte ich in Zeiten einer ausschließlich gewinn-
orientierten Verkehrsbranche nicht verzichten.


Lediglich diejenigen, die in bestimmten Entscheidungen Korruption vermuten lassen,
oder aus lauter Übervorsichtigkeit die Reisenden lieber erfrieren lassen, statt die Tür-
schließ-Automatik bei bestimmten Triebwagen wieder zu genehmigen, braucht kein
Mensch ...

Gruß HP

Der jetzigen Entscheidung der BNetzA ging im November 2009 folgendes voran:

Änderungen der Nutzungsbedingungen des Schienennetzes und der Service-
einrichtungen widersprochen
Kurth: "Rechte der Eisenbahnverkehrsunternehmen gestärkt"

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/1a ... html#18673
oder als pdf: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/17691.pdf
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